Naturschutz am Butterberg und in der Grünen Mitte

Der Butterberg ist Teil der sogenannten „Grünen Mitte“: Der große Freiraum zwischen Mülldorf, Menden und dem Stadtzentrum ist historisch eine überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche.
In den vergangenen Jahren ist das Bewusstsein geschärft worden, dass innerhalb der großen, zusammenhängenden landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen auch Schutzräume für den Artenschutz in Flora und Fauna verbleiben müssen.

Neben Flächen, die dem Naturschutz oder Landschaftsschutz dauerhaft verpflichtet wurden, gibt es den sogenannten Vertragsnaturschutz. Grundeigentümer und Pächter erhalten Fördermittel, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Teil ihrer Flächen zeitweise für Belange des Naturschutzes zur Verfügung stellen. Häufig geschieht dies in Form von Blühstreifen oder Brachflächen. Hier gibt es weitere Informationen gezielt für die Landwirtschaft.

Lebensraum für seltene Tiere

Auf dem Butterberg und den angrenzenden Feldern leben mehrere Fasanen-Paare. Sie finden im gesamten Areal ausreichend Deckung und Nahrung und ihr Bestand ist nicht gefährdet.

Sie sind da, auch wenn sie – das ist ihr Überlebensinstinkt – nicht gesehen werden wollen: Auf dem Butterberg und seinen unmittelbar angrenzenden Flächen gibt es eine Vielzahl von Wildtieren und insbesondere Feldvögeln, die man nur beim genauen Hinsehen und Hinhören entdeckt.
Sie zeigen: der Butterberg ist ein kleines Juwel. Eine kleine und zugleich für seltene Tiere lebenswerte Insel, von denen es im Stadtgebiet so gut wie keine mehr gibt.
Viele dieser Tiere stehen unter Schutz, einige sind sogar bundesweit oder europaweit vom Aussterben bedroht und die Rettung ihrer Arten wird ganz aktuell vom Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz mit viel Geld gefördert.
Am Butterberg haben diese Tiere jedoch nach dem derzeitigen Willen von Stadt und Politik keine Zukunft mehr.

Bereits 2017 teilte die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) mit: „Zwei Drittel aller Biotoptypen sind in unterschiedlichem Maße vom Verlust bedroht. Bei den in besonderem Maße von einer Nutzung abhängigen Biotoptypen des Offenlandes liegt dieser Anteil mit 79 Prozent sogar noch deutlich höher. Besonders schlecht ist es um das Grünland bestellt. Hier gibt uns zu denken, dass mittlerweile nicht mehr nur die extensiv genutzten Biotoptypen betroffen sind, sondern auch Lebensräume mittlerer Nutzung wie die artenreichen Mähwiesen in die höchste Gefährdungskategorie fallen. Die Folgen dieser Entwicklung spiegeln sich auch im dramatischen Rückgang von Lebewesen der Agrarlandschaft wieder, beispielsweise bei den Feldvögeln wie Feldlerche, Braunkehlchen oder Kiebitz und auch bei den Insekten.“

Hier finden Sie eine Auswahl von geschützen Feldvögeln, die wir rund um den Butterberg dokumentieren konnten:

Der Kiebitz

Der Kiebitz zählt zu den seltensten Feldvögeln, weil es ihm als Bodenbrüter in der konventionellen Landwirtschaft an Lebensraum mangelt.
Der Kiebitz ist ein Bodenbrüter.
Auf dem Butterberg (Wall und Sträucher im Hintergrund flankieren die zentrale Baustraße des Butterbergs) fühlt sich der Kiebitz wohl.

Der Steinschmätzer

Der NABU bringt es in seinem Artenporträt auf den Punkt: Steinschmätzer sind aufgrund der Vernichtung ihres Lebensraumes akut vom Aussterben bedroht. Im Bundesland Hessen, wo der BUND den Steinschmätzer seit Jahren dokumentiert, leben gerade einmal noch 30 bis 50 Brutpaare.
Steinige Strukturen, zum Beispiel Kies, Steinhaufen und auch alte Kaninchenbauten nutzt dieser Vogel als Brutstätte. Er ist klein, schwer zu entdecken, noch schwerer zu fotografieren. Uns ist dies dennoch gelungen. Auf dem Butterberg und dem unmittelbar angrenzenden Feld zählen wir derzeit mindestens zwei Brutpaare. Für uns ist das eine Sensation.

Die Feldlerche

Eine Bodenbrüterin mit Gesangstalent und irrwitzigem Flügelschlag – so lässt sich die Feldlerche vom Laien gut erkennen.
Auch sie verliert zunehmend ihre Heimat. Dabei könnte und müsste viel mehr für die Feldlerche getan werden, sagt das LANUV NRW, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Dass ausgerechnet die Feldlerche einmal vom Aussterben bedroht sein würde, galt vor eingen Jahren noch als unvorstellbar: Sie war bundesweit flächendeckend zu finden. Die Veränderungen in der Landwirtschaft sowie der Verlust der Lebensräume haben das verändert.
1998 und – aufgrund der Gefährdung – auch 2019 war sie vom NABU zum Vogel des Jahres erhoben worden.

Seit 2017 steht die Feldlerche auf der Roten Liste.

Auf sogenannten Vertragsnaturschutzflächen, wie der Fläche am Butterberg, findet die Feldlerche für ihre Brut- und Nistzeit einen geschützten und geeigneten Raum zum (Über-)Leben.
Mit etwas Übung und einem Feldstecher lässt sich der Nistplatz der Feldlerche leicht ausmachen.
Ihr Flügelschlag gleicht dem einer Fledermaus: Sie flattert im Rekordtempo und trällert sich dabei die Seele aus dem Laib, ohne wirklich vom Fleck zu kommen. Feldlerchen sind daher für Laien leicht zu erkennen.
Ihre markanten Kopffedern machen die Feldlerche leicht erkennbar.

Die Kreuzkröte

Aufgrund ihrer Tarnung ist die Kreuzkröte (Bufo calamita) leicht zu übersehen. Die Aufnahme entstand am nördlichen Butterbergareal.
Mit sogenannten Laichschnüren mit bis zu 3.000 Eiern legt die Kreuzkröte die Basis für ihren Nachwuchs. Ist der Laich gelegt, beginnt der Wettlauf mit der Zeit: Fressfeinde, Verschlechterungen der Wasserqualität durch Düngungen und insbesondere Trockenheit können den Überlebenskampf der Art gefährden.

Die benachbarte Hangelarer Heide beheimatete in der jüngeren Geschichte eine der größten Kreuzkrötenpopulationen in Europa. Weil ihr Lebensraum durch Bebauung und die Industrialisierung der Landwirtschaft massiv gefährdet ist, steht die Kreuzkröte (Bufo calamita) europaweit unter Schutz der Richtlinie für Flora-Fauna-Habitate (FFH).
Auch in den Anlagen zum Bundesnaturschutzgesetz ist die Kreuzkröte als „streng geschützt“ deklariert.

Auch wenn es der Kreuzkröte einst gelang, den Papst in die Flucht zu schlagen, ist sie vom Aussterben gedroht, da ihr Lebensraum mit temporären Gewässern schwindet.
Am Butterberg ist die Kreuzkröte gut dokumentierter und bekannter Bewohner: Auf dem Korridor zwischen Hangelarer Heide und Gewässern in den Naturschutzprojekten „Im Heidfeld“ und „Streuobstwiese“ von Andreas Fey liegt der Butterberg. Laichschnüre der Kreuzkröten findet man auch im südöstlichen Areal unmittelbar an der Arnold-Janssen-Straße, wo nach Regenfällen im Frühjahr und Frühsommer oft wochenlang das Wasser in Senken und alten Traktorspuren steht.

Variante 3 von Andreas Fey

Die Variante 3 als 3D-Visualisierung in der Vogelperspektive aus Sicht eines Vogels über dem Klostergelände an der Arnold-Janssen-Straße.

„Das muss doch irgendwie besser gehen“ – das dachte sich der Mendener Diplom-Biologe Andreas Fey, als er die städtebaulichen Entwürfe zur Bebauung des Butterbergs das erste Mal sah.
Zusammen mit seinem Planungsbüro erarbeitete er in den darauffolgenden Wochen einen eigenen Entwurf, der die gewünschten Baukörper anders anordnet, den Übergang zwischen Landschaft und geplantem Wissenschaftspark optimiert und damit sowohl den vorhandenen Geh- und Radweg des Grünen Cs erhalten kann, als auch möglichst viele der Landwirtschaft und dem Vertragsnaturschutz gewidmete Flächen erhalten soll.
Zudem soll innerhalb des Plangebietes eine hochwertige Wasserfläche mit Freizeit- und vor allem Naturschutzwert entstehen.

Die derzeit offenbar von Stadt und Investor favorisierte Variante 2 sieht vor, dass der zentrale Weg des Grünen C verlegt würde. Die geplanten Grün- und Naturschutzflächen sind klein. Zudem würde der geschützte Landschaftsbereich in der Grünen Mitte unmittelbar an eine wuchtige Versuchshalle angrenzen
Im Auftrag von Andreas Fey hat sein Planungsbüro die Gebäude auf dem Areal neu geordnet, sodass vorhandene Wege erhalten und zudem mehr Raum für einen hochwertigen Übergang von Landschaft und Bauland geschaffen werden könnten.

Die Stadt war von dem privaten Entwurf von Andreas Fey offenbar nicht begeistert und wollte nach unserer Beobachtung (diverse Gespräche mit Mitarbeitern der Stadt, mit Mitgliederinnen und Mitgliedern des Rates, vertrauliche Informationen aus den Ratsfraktionen) verhindern, dass die Variante in eine frühzeitige politische Beratung eingebracht wird.

Dazu muss man etwas zum Verfahren wissen, dass für die Butterberg-Bebauung notwendig ist:
Der Rat muss die Aufstellung eines Bebauungsplanes (So funktioniert ein Bebauungsplan-Verfahren in NRW) beschließen. Dann werden, vereinfacht gesagt, der Entwurf im Detail ausgearbeitet, Formalitäten geregelt und im Rahmen der Bürgerbeteiligung eventuelle Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, Anliegern etc. berücksichtigt, die – wenn auch selten – zu einer Anpassung oder auch Überarbeitung der Entwürfe führen könnten, sofern Verwaltung und Politik die Anregungen und Kritiken teilen.

Eine Berücksichtigung einer neuen Variante 3, nachdem bereits der Entschluss für eine andere Variante gefällt wurde – das macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Daher wurde von Andreas Fey beantragt, die Variante bereits vorher im Rat offiziell zumindest zu beraten. Hierfür wurde ein Antrag nach §24 Gemeindeordnung NRW („Bürgerantrag“) gestellt. Die Politik sollte die Pläne zumindest einmal offiziell gesehen haben, um mit bestmöglichem Wissensstand eine Entscheidung für eine Entwicklung des Butterberg-Areals fällen zu können.

Auch diesem Vorstoß erteilte die Stadt eine Absage: Aufgrund formeller Fristen wurde der Antrag in die Bürokratie der Formalitäten für Ausschuss- und Ratssitzungen gegeben, sodass der Antrag erst im Herbst oder Winter – ein genaues Datum stand im Juli noch nicht fest – beraten werden würde. Vom Recht der Ausschussvorsitzenden , dringliche Anträge in frühere Sitzungen vorzuziehen, wie es in anderen Fällen bereits geschehen ist, wurde im Falle des Antrags von Andreas Fey nicht Gebrauch gemacht.

Nachdem sämtliche Ratsfraktionen über den Entwurf im Detail informiert wurden, war es schließlich die kleinste Fraktion, der „Aufbruch Sankt Augustin“, die den Entwurf von Andreas Fey auf die öffentliche Tagesordnung der Ratssitzung vom 01. Juli 2021 setzen ließ, sodass jede Bürgerin und jeder Bürger nun den Entwurf betrachten kann.



Hier der Entwurf im Detail
(PDF, Download vom Server der Stadt Sankt Augustin)

Die städtebaulichen Variante 1 und Variante 2 finden Sie zum Vergleich im Bürgerinformationssystem in der Sitzung vom 21. April 2021.

Der Butterberg: Land(wirt)schaft im Flussbett

So unscheinbar die Fläche „Auf dem Butterberg“ in Sankt Augustin erscheint, so spannend ist ihre Geschichte.

Das heute (noch) landwirtschaftlich genutzte Areal ist ein ehemaliges Flussbett der Sieg und des Ur-Rheins. Unter einer dünnen Schichte fruchbaren Mutterboden liegen Kiese und Sande. Nach Süden, über die Arnold-Janssen-Straße sowie nach Südwesten Richtung Siegstraße grenzt der Butterberg an eine Erhöhung. Diese Geländestufe stellt den Übergang der sogenannten Mittelterrasse zur Niederterrasse des Rheins dar, an dessen Rändern über Jahrzehnte gegraben wurde – der Kiesabbau hat, heute kaum noch vorstellbar, ebenso wieder Tonabbau weit über 100 Jahre die Wirtschaftsgeschichte der heutigen Stadt Sankt Augustin geprägt.

Blick von Norden auf das Butterberg-Areal.

In den vergangenen Jahrzehnten war der Butterberg der Landwirtschaft vorbehalten. Um das Jahr 2010 wurde der Butterberg mit dem Infrastruktur- und Förderprojekt Regionale.2010 zum Schutz der Landschaft, Landwirtschaft, des Artenschutzes und der Natur in das sogenannte „Freiraumprojekt Grünes C“ integriert (Informationen zum Projekt und den Schutzzielen findet man hier).

In den 1990er Jahren wurde von Politik und Stadtverwaltung der Wunsch vorgetragen, auf dem Butterberg in Sichtweite des Stadtzentrums Unternehmen anzusiedeln. Lage und Erschließung sind dafür gut und Freiflächen für eine bauliche Entwicklung im Stadtgebiet rar.

Im Jahr 1995 wurde hierfür die „Entwicklungsmaßnahme Zentrum-West“ geschaffen. Das Gerippe einer alten, großen Werbetafel steht bis heute (August 2021) auf dem Gelände. Während die Flächen und deren Entwicklung europaweit in die Vermarktung gingen, wurden Anfang der 2000er Jahre eine Baustraße in das Areal sowie ein Kreisverkehr zur Siegstraße, der „Freibad-Kreisel“, gebaut.

Reste einer alten Werbetafel zeugten vom gescheiterten Versuch Anfang der 2000er Jahre, das Butterberg-Areal zu vermarkten.

Es kam anders: Die Nachfrage blieb aus und der seitens der Verwaltung bereits vorbereitete Bebauungsplan Nr. 112, welcher die Art und den Umfang der Bebauung zwischen dem Freibad-Kreisel und dem Zentrum-West regeln sollte, ist weder zur sogenannten Beschlussreife geführt noch beschlossen und umgesetzt worden.

An ihrer Absicht einer gewerblichen Nutzung für „Gesundheit, Bildung, Forschung und Lehre“, wie es der Entwurf des Bebauungsplans seinerzeit vorsah, hielten die Stadtverwaltung und die Politik fest.

Im Jahr 2006 wurde die Absicht einer baulichen Entwicklung im Stadtentwicklungskonzept verankert.

Auch bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das Stadtgebiet von Sankt Augustin im Jahr 2009 wurde die bauliche Entwicklung festgesetzt.

Bereits im und vermutlich auch vor dem Jahr 2020 haben Vertreter der Stadt mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) über die Ansiedlung zweier Institute auf dem Butterberg-Areal gesprochen.

Stand 2021: Der Butterberg wird sowohl landwirtschaftlich als auch für den Vertragsnatur- und Artenschutz genutzt.

Am 02.02.2021 haben die Stadt und Vertreter des DLR die Pläne zur Ansiedlung der Institute und einen Suchraum für eine städtebauliche Entwicklung vorgestellt. Hier gibt es die Unterlagen und ein Protokoll der Sitzung im Bürgerinformationssystem des Rates der Stadt Sankt Augustin. Siehe Tagesordnungspunkt 7!

Am 21.04.2021 wurden in einer Ausschusssitzung des Stadtrates zwei städtebauliche Entwürfe, die von einem Planungsbüro im Auftrag von Stadt und/oder Investor erstellt worden sind, die zeigen, wie das Butterberg-Areal bebaut werden könnte.
Ein Vergleich zu den am 02.02.2021 (siehe Präsentation des Investors, PDF-Datei auf der Homepage der Stadt Sankt Augustin) vorgestellten Suchräumen zeigt: die städtebaulichen Entwürfe gehen plötzlich deutlich über die Grenzen der Suchräume hinaus. Zudem soll der zentrale Geh- und Radweg des Grünen C, der sogenannte Link, im Butterberg-Areal aus der bisherigen Sicht- und Verkehrsachse verschoben werden. Ein mit Fördermittel von Bund, Land und EU gepflanzer Baum, Gestaltungselemente sowie diverse Karten müssten erneuert werden.

Seither bereiten Stadt, Politik und Investor die Bebauung des Butterberges vor. Wie und wo genau welche Gebäude stehen sollen, ist – so beteuert es die Stadt – noch offen, wenngleich die städtebauliche Variante 2 von Stadt und Investor derzeit offenbar favorisiert wird (PDF-Download von der Homepage der Stadt).

Am 01.07.2021 haben Politik und Verwaltung erneut über die Pläne beraten und den Sachstand erörtert. Denn auf private Initiative des Diplom-Biologen Andreas Fey ist eine dritte Variante (Variante 3) für eine städtebauliche Entwicklung ins Spiel gebracht worden, die Bebauung, Naturschutz, Artenschutz sowie den Erhalt von Sichtachsen und Landschaftsräumen vereinen soll.

Im Herbst 2021 sollen die politischen Beratungen fortgesetzt und Entscheidungen zur abschließenden städtebaulichen Entwicklung des Butterbergs gefällt werden.

Autohochaus statt Acker, Betongiganten statt Blühwiesen

Der Butterberg ist ein landschaftlich und ökologisch hochwertiger Freiraum zwischen dem Stadtzentrum und der Hangelarer Heide. Nicht nur für Spaziergänger und Radfahrer ist der Butterberg ein sehr beliebtes Ziel der Naherholung: Aufgrund seiner ökologischen Vielfalt ist er ein hochwertiger Lebensraum für Insekten, geschützte Amphibien und Vögel. Die Stadt will den Butterberg nun bebauen. Dazu hat sie zwei wenig attraktive Pläne vorgelegt, die Teile des Grünen Cs verlagern und verkleinern. Geplant sind ein großes Versuchsgebäude für die Forschung, Bürogebäude sowie ein Parkhaus, die teilweise immense Ausmaße haben sollen und alle anderen Gebäude der Umgebung und vermutlich sogar einige Neubauten im Zentrum überragen würden.

Einen naturnahen alternativen Entwurf (Alternative 3) hat der Diplom Biologe Andreas Fey der Politik und der Stadt vorgestellt hat: Dieser Entwurf zeigt, wie sich die Bebauung ohne Abstriche oder Mehrkosten in die schützenswürdige Landschaft einfügen könnte. Vielen Teilen der Politik gefällt die Alternative. Auch der Bürgermeister findet Gefallen an der Idee, die nach Rücksprache mit dem Investor noch einmal angepasst wurde.

Allerdings tut sich die Stadt derzeit damit schwer, den Entwurf überhaupt in die politische Beratung zu bringen. Warum ist das so? Aus der Politik kommen unterschiedliche Stimmen: die Einen sagen sinngemäß „wo kämen wir hin, wenn Bürger sich in einem solchen Verfahren einmischen dürften“, die anderen sagen „nicht jeder hätte die Mittel und das Wissen, einen solchen Entwurf zu erstellen – daher soll niemand bevorzugt werden.“

Spricht man hinter den Kulissen mit der Stadtverwaltung und der Politik, wirft der gesamte Prozess der Planung von der ersten Investorenanfrage bis zum aktuellen Stand viele Fragen auf – zu viele Fragen, um sie nicht laut zu stellen:

  • Sind der Stadt Natur- und Landschaftsschutz im Zentrum egal oder warum plant man eine Baumaßnahme mit Flächenversiegelung in der grünen Lunge des Zentrums, während Bundesregierung, Landesregierung, Artenschützer, Naturschützer, Klimaschützer etc. davor ausdrücklich warnen, immer weiter Flächen zu versiegeln?
  • Warum ruft die Stadt im April zur aktiven Bürgerbeteiligung am Butterberg auf, um den Bürgern dann mitzuteilen, dass ihre Beteiligung erst nach Abschluss der Entscheidungsfindung betrachtet werden sollen? Eine Prüfung, erst nachdem eine Entscheidung getroffen wurde?
  • Der Technische Beigeordnete hat im April erklärt, durch die Bebauung und die geplanten Baukörper und Baumaßnahmen für die Landschaft „aufgewertet und noch schöner“, obwohl für die Bebauung Sichtachsen zerstört, Bäume und Strauchhecken entfernt, Blühstreifen und Vertragsnaturschutzflächen bebaut werden. Wie ist das zu verstehen?
  • Für die Bebauung wird in die Gebietskulisse des Grünen C eingegriffen. Die Stadt hatte sich bei der Errichtung des Grünen C im Rahmen der staatlichen und europäischen Förderung einem Integrierten Handlungskonzept unterworfen, welches ganz konkrete Schutzziele für die Gebietskulisse des Grünen C vorschreibt. Dazu zählen der Erhalt bestehender Sichtachsen in der Landschaft, der Schutz und die Förderung landwirtschaftlicher Flächen, der Schutz von Gehölzen, die Förderung von Artenvielfalt durch Blühstreifen und vieles mehr. Die Bedingung der Förderung und das Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger war: „Wo das Grüne C ist, wird die Landschaft dauerhaft vor Bebauung geschützt!“. Wieso haben die Bedingungen und das Versprechen bereits nach weniger als zehn Jahren keine Bedeutung mehr?
  • Die Stadt begründet die Bebauung mit der Schaffung von Arbeitsplätzen: Gibt es derart viele arbeitslose IT-Ingenieure, IT-Forensiker, Cyber-Sicherheits-Spezialisten, dass diese Arbeitsplätze im Stadtgebiet dringen geschaffen werden müssen? Oder wird für die neuen Arbeitsplätze ein Zuzug generiert, der den Wohnungsdruck weiter verstärkt?
  • Die Stadt sagt, durch die Ansiedlung der Forschungseinrichtungen würde die Stadt mehr Gewerbesteuer einnehmen. Forschung und Bildung zahlen keine Gewerbesteuer. Und Unternehmen können mit Lizenzgebühren und Wahl der Unternehmenssitze in steuergünstigere Kommunen/Länder ihre Steuerlast legal und einfach verlagern und reduzieren. In welcher Größenordnung erwartet die Stadt überhaupt Gewerbesteuereinahmen? Und wie stellt sie sicher, dass das Geld nicht abfließt?

Bislang ist es ernüchternd bis erschreckend, wie stark Poltik und Verwaltung dem wichtigsten Investor einen roten Teppich durch die grüne Lunge der Stadt ausrollen.
Wir werden jeden Schritt dokumentieren und erklären.