Update vom 02.04.2022

Kommt das ökologische Leuchtturmprojekt?

Sankt Augustin: Am 26.08.2021 diskutierte der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung im nicht öffentlichen Teil seiner Sitzung die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Artenschutzgutachtens im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Wissenschafts- und Gründerpark“. Die Auftragsvergabe zur Erstellung des Artenschutzgutachtens erfolgte an das Gutachterbüro, Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung (GbR), Bahnhofstraße 31,53123 Bonn. Einer durch die Gesellschaft vorgenommene artenschutzrechtliche Vorprüfung (Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I) schließt sich nun mit Beginn des Jahres 2022 eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe II an. Dies auf Empfehlung des beauftragten Gutachterbüros. Es handelt sich bei dieser Prüfungsstufe II um eine vertiefende Prüfung von Verbotstatbeständen d.h.:
Wird der Plan/das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen (ggf. trotz Vermeidungs-/vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen/Risikomanagement)?

Auf Grund der durch unsere „Initiative für naturnahe und schonende Bebauung am Butterberg“ schon beschriebenen schützenswerten Arten im Untersuchungsgebiet, die unter anderem in die FFH Richtlinie (Anhang IV) fallen, als auch Vogelarten die unter der Vogelschutzrichtlinie (europäische Vogelarten) behandelt werdenwar die Durchführung der artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe II zu erwarten.

Weitere Informationen zu Artenschutzgutachten ASP erhalten Sie hier: https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/2%20vortrag%20kiel_ablauf%20inhalte%20artenschutzpr%C3%BCfung.pdf

Die artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe II umfasst nachfolgende Geländebereich: Wissenschafts- und Gründerpark (rot) -Artenerhebungsgebiet (gelb):

Update 4. Dezember 2021

Kommt das ökologische Leuchtturmprojekt ?