Abwägungsenturf wirft viele neue Fragen auf

Die Mitte Oktober von der Stadt Sankt Augustin veröffentlichten Stellungnahmen zu den Eingaben aus der Bürgerschaft sowie der neue „Abwägungsentwurf“ für die Gestaltung des Butterberges werfen aus unserer Sicht eine überraschend hohe Zahl neuer Fragen und jetzt auch neuer Bedenken auf.

Wir haben unsere offenen Fragen und Bedenken auf wenige Punkte kondensiert und in einer Stellungnahme für die Mitgliederinnen und Mitglieder des Rates der Stadt Sankt Augustin verfasst. Damit wollen wir sicherstellen, dass der Rat Kenntnis über die neuen Fragen und Bedenken hat, um diese ggf. in seiner politischen Beratung der Butterberg-Bebauung zu berücksichtigten.

Der neue Abwägungsentwurf der Stadt (von uns in Auftrag gegebene 3D Animation) mit Blick von der Siegstraße aus Menden kommend auf den Butterberg. Die Stadt plant einen großen Gebäuderiegel als „Mauer“ zum Areal. Das fünfgeschossige Gebäude rechts im Bild soll am Butterberg-Kreisverkehr stehen.

Hier unsere Stellungnahme an die Politik:

„Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Sankt Augustin,

die 98-seitige Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mag auf dem ersten Blick in ihrem Umfang imponieren. Auf dem zweiten Blick wirft die Verwaltung mit ihren Stellungnahmen zu den Eingaben eine unerwartet große Vielzahl neuer Fragen sowie neue Bedenken auf. Gleiches gilt für den nun vorgelegten „Abwägungsentwurf“, der im Prinzip eine nur angepasste Variante 1 ist.

Aus unserer Sicht lässt sich grundsätzlich festhalten, dass der vorgelegte Abwägungsentwurf in einigen Kernpunkten die Eingaben und Kritiken der Bürger sowie der öffentlichen Träger öffentlicher Belange an den zur Auswahl stehenden städtische Varianten berücksichtigt.

So ist man bei der Platzierung der 7-stöckigen Hochgarage als auch der 12 m hohen Versuchshalle den Forderungen nach einer natur- und landschaftsschonenden Bebauung nachgekommen, die die örtlichen Gegebenheiten und Topographie des Geländes ausnutzt, um die großen und hohen Gebäude im Plangebiet nicht unnötig zu exponieren.
Entsprechend ist dann auch das Bürogebäude des DLR, zumindest nach unserem Verständnis südlich der Versuchshalle und damit dem Wunsch mehrerer Eingaben und sowie der einer Bürgerplanung folgend, positioniert.

Allerdings haben der Entwurf und die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Eingaben die Liste offener Fragen verlängert.

1. Abweichende Anzahl der Eingaben.

2. Zweifel an der ausreichenden Berücksichtigung des Artenschutzes in der  Gebietskulisse.

3. Naturnahe und schonende Bebauung: Ankündigungen vs. Änderungsentwurf

4. Argumentation gegen die Notwendigkeit eines Klimagutachtens.

5. Immissionsschutz: Stellungnahmen mit irreführenden und fehlenden Informationen zu den Versuchen mit „Mess- und Sensortechnik“.

6. Zusammenfassung.

1. Abweichende Anzahl der Eingaben

In einer Pressekonferenz nach dem Abschluss der form- und fristgerecht durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit haben Bürgermeister Max Leitterstorf und der Technische Beigeordnete Rainer Gleß mitgeteilt, 19 Eingaben von Trägern öffentlicher Belange sowie 19 Eingaben von „Privaten“ erhalten zu haben. In der nun vorgelegten Abwägung führt die Verwaltung 28 Eingaben der Träger öffentlicher Belange sowie 22 private Eingaben auf. Wurden der Presse falsche Zahlen mitgeteilt oder Eingaben nach Ablauf der Beteiligungs- und Auslegungsfrist vorgelegt und berücksichtigt?

2. Zweifel an der ausreichenden Berücksichtigung des Artenschutzes in der Gebietskulisse

Unberücksichtigt bleibt indes komplett die Anregung und Aufforderung der Bürger und auch der öffentlichen Träger zur naturnahen und einer dem Artenschutz gerecht werdenden Gebietskulisse. Die komplette Szenerie im Norden als auch in der Mitte des Plangebietes entspricht unverändert der alten städtische Alternative 1. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Eingaben beschränkt sich oft mit „Copy Paste“ gleichlautend auf einen Verweis auf das noch folgende Artenschutzgutachten. Ein Artenschutzgutachten zielt darauf ab, den Status zu dokumentieren und Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen. Die in Pressegesprächen vorgetragene Absicht einer aktiven Gestaltung des Areals nach artenschutz- und landschaftsökologischen Gesichtspunkten zu einem „Leuchtturmprojekt“ (O-Ton Max Leitterstorf) erkennen wir in den Stellungnahmen nicht. Zugleich aber fordert die Verwaltung mit ihrer Beschlussvorlage die Politik auf, die Pläne auf Basis der vorgelegten Informationen (also ohne aktive ökologisch nachhaltige Gestaltung des Areals?) fortsetzen zu dürfen.

Zwei Stellungnahmen mit fachlicher Expertise (Einwender 1 + 9) weisen eindringlich auf die „Unverträglichkeit“ von Baumreihen in Gewässernähe hin. Das Ergebnis des Artenschutzgutachtens wird auf Grund des nötigen Erfassungszeitraumes und der Artenvielfalt frühestens im Sommer 2022 (Stufe2) zur Verfügung stehen – der Planvorschlag der Bürger-Variante 3 trägt dem jetzt schon in vielen Punkten Rechnung und ist als weiterführende Planungsbasis – vor Erstellung des noch ausstehenden Artenschutzgutachten –  wesentlich geeigneter und zielführender, um nach Beschlussfassung darauf aufzubauen.

Wie will die Verwaltung die selbst formulierten Ziele eines „ökologischen Leuchtturmprojekts“ mit der mehrfach vorgetragenen Absicht einer naturverträglichen Gestaltung zeitlich umsetzen, wenn die dafür notwendigen Fachinformationen des Artenschutzgutachtens erst voraussichtlich im Sommer 2022 und damit zum Abschluss der städtebaulichen Planungsphase vorliegen sollen?

3. Naturnahe und schonende Bebauung: Ankündigungen vs. Änderungsentwurf

Die in den Eingaben der Bürgerschaft vorgetragenen Hinweise, einen harmonischen Übergang von Landschaft und Bebauung sicherzustellen, trägt der Änderungsentwurf keine Rechnung. Im Gegenteil: Die bereits in der Variante 1 vorgelegte Anordnung der Gebäude zum Nordrand des Plangebietes entspricht optisch einer „Gebäudewand“ mit Riegelfunktion (s. Anlage). Die Abrisskante schottet die Natur komplett gegen die Bebauung ab und aus unserer Sicht auch nicht mit dem von der Verwaltung vorgetragenen Ziel eines „ökologischen Leuchtturms“ vereinbar. Der Wissenschafts- und Gründerpark wirkt somit isoliert und nicht in Natur und Landschaft integriert

Ganz entschieden widersprechen wir dem Mantra der Verwaltung in den Stellungnahmen, am Kreisverkehr ein fünfgeschossiges Gebäude als „Eingangstor“ mit „urbaner Anmutung“ errichten zu müssen, da dies „städtebaulich erforderlich“ sei. Aus unserer Sicht ist der Monumentalbau am Kreisverkehr ein Fremdkörper.
Wir zitieren dazu exemplarisch Eingabe B13: „(…) Jedenfalls aber trägt der bisher erkennbare Bedarf keine Bauleitplanung für ein „Eingangstor“ durch mehrere fünfgeschossige Baukörper links und rechts der Planstraße und entlang der Arnold-Janssen-Straße. Dies mag in Großstädten mit (jedenfalls vor der Pandemie) unbestreitbaren Bedarf an Büroflächen eine markante und reizvolle städtebauliche Idee sein. Für das hiesige Plangebiet ist dies weder aufgrund der absehbaren Nutzungen noch städtebaulich erforderlich. Aufgrund der topographischen Strukturen des Gebietes würde das Eingangstor nur für einen relativ kleinen Bereich einen offenen Eingang bewirken und im Übrigen nicht nur eine „deutliche Raumkante“, sondern einen harten Kontrast zur landwirtschaftlichen Nutzung bedeuten. Stattdessen bietet die bestehende Topographie die Möglichkeit, einen harmonischen Übergang von landwirtschaftlicher Nutzung über die historische Bebauung des Missionshaus-Areals bis hin zu den schon bestehenden großmaßstäblichen Baustrukturen des Zentrums zu gestalten. (…)“.

Wie begründet die Stadtverwaltung diesen massiven Gebäuderiegel am Nordrand als „harmonischen“ Übergang von Landschaft zur Bebauung?

4. Argumentation gegen die Notwendigkeit eines Klimagutachtens

Wie in den Eingaben der Bürgerschaft vorgetragen, sorgen sich Bürgerinnen und Bürger um die mikroklimatischen Auswirkungen der Butterbergbebauung. Den Anregungen, die mikroklimatischen Auswirkungen der Bebauung des Butterbergs und insbesondere der Riegelstellung der Gebäude auf Frischluftversorgung des Stadtzentrums mitsamt der Wohngebiete im Zentrum zu untersuchen, folgt die Verwaltung nicht.

Zur Begründung führt die Verwaltung das Internetportal Klimawandelvorsorge.de und dessen makroklimatischen Untersuchungen für die Metropolregion KölnBonn an. Ferner begründet Verwaltung den Kaltluftzufluss ins Plangebiet durch die insgesamt bis zu zehn Meter Höhenunterschied zur Topographie der Umgebung sowie mit den angedachten Kompensationsmaßnahmen durch eine „Neuanlage von öffentlichen Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern in einer Größenordnung von 17.000 Quadratmetern“ im Plangebiet.

Zuletzt trägt die Verwaltung vor, im Rahmen eines „wasserwirtschaftlichen Konzeptes“ die mikroklimatischen Kühlungseffekte untersuchen lassen zu wollen.

Der Vortrag der Verwaltung macht aus unserer Sicht eine stadtklimatische Untersuchung durch ein Klimagutachten nun zwingend erforderlich. Wie die Verwaltung in ihrer Stellungnahme vorträgt, geht sie von „Annahmen“ und vermeintlichen „Wahrscheinlichkeiten“ aus, für deren Begründungen makroklimatische Untersuchungen für die Metropolregion Köln-Bonn aus dem Jahr 2017 und zugleich lokale topographischen Begebenheiten im Radius von etwa einem halben Kilometer kreativ in Relation gesetzt werden.
Auf die Hinweise, dass in den vergangenen drei Jahren im Zentrum keine 200 Meter vom Plangebiet entfernt Hitzerekorde erzielt wurden, welche die Höchsttemperaturen selbst in der dichtbebauten Kölner Innenstadt überragten, geht die Verwaltung einfach nicht ein.

Dabei vermischt die Verwaltung in der Begründung ihrer Annahmen makro- und mikroklimatische Skalen und Prozesse und vernachlässigt adiabatische und strahlungsbilanzielle (Albedo) Effekte. Mit dem Verweis auf die (verbleibenden nur noch) 17.000 Quadratmetern neuzugestaltenden Grünflächen des 4 Hektar großen Plangebietes führt die Verwaltung ihre Begründung ad absurdum – mit einer erheblichen Reduzierung der Flächen für Evapotranspiration eine bessere Wirkung der gleichen zu begründen, ist aus unserer Sicht ein starkes Stück.

Da verwundert es nicht, dass die Verwaltung auch noch das „wasserwirtschaftliche Konzept“ als Gegenargument einer Klimauntersuchung ins Feld führt: ein solches Konzept dient originär der Ermittlung und Notwendigkeiten für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung sowie die Ermittlung wasserwirtschaftlicher Auswirkungen auf den Baugrund und dessen Oberflächen- und Grundwasserschichten einschließlich der Hydrogeologie. Klimauntersuchungen, die über das Untersuchungsgebiet ins Zentrum der Stadt hineinreichen würden, sind nicht zu erwarten und in einem wasserwirtschaftlichen Konzept für ein Plangebiet absolut unüblich.

Eine lokale Untersuchung durch ein stadtökologisches Klimagutachten ist für uns für einen Fortgang des Verfahrens unverzichtbar.

5. Immissionsschutz: Stellungnahmen mit irreführenden und fehlenden Informationen zu den Versuchen mit „Mess- und Sensortechnik“

Die Verwaltung begründet in ihrer Stellungnahme zu den Eingaben, „das DLR geht davon aus, dass es im Rahmen der Versuche zu keinen nennenswerten Immissionen (Lärm, Staub, etc.) kommen“ werde und „anfallende chemische Stoffe“ nur in „kleinsten Labormengen gelagert und verwendet“ würden.

Ferner verweist die Verwaltung darauf, „die Verträglichkeit mit der benachbarten Gemeinbedarfsfläche“ werde gutachterlich untersucht.

In Ihrer Stellungnahme zu A 15.4 führt die Verwaltung aus, dass es sich bei den Versuchen „in erster Linie im Bereich der Mess- und Sensortechnik“ handele, jedoch trotz fortschreitender Planung und Aufstellung des Bebauungsplanes bislang mit dem DLR nicht geklärt worden sei, um welche Versuche genau es sich handeln soll und ob die geplanten Versuche unter § 3 Abs. 5a BImSchG fallen und somit „Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend geprüft“ würden.

Wir schließen uns den Forderungen aus der Bürgerschaft (B 12.5, B 13.5) und der öffentlichen Träger (A 15.4) an und fordern, dass neben der bloßen Untersuchung auch frühzeitig entsprechende Festsetzungen gemacht werden, in welchem Umfang mit welchen Stoffen Versuche der Mess- und Sensortechnik unternommen werden.

Das Fachgebiet der Mess- und Sensortechnik, kurz MUST, wird von der Deutschen Forschungsgesellschaft sowie Forschungsgesellschaft für Messtechnik, Sensorik und Medizintechnik und der im MUST-Bereich forschenden Universitäten Dresden und der TU Darmstadt recht umfangreich beschrieben.

„Lärm“ im hörbaren Spektrum und „Staub“, wie die Verwaltung die Mitteilung des DLR wiederholt, spielen in der MUST ohnehin von nachrangigster (!) Bedeutung.

Dass die Stadtverwaltung allein mit der Vermeidung von „Lärm“ und „Staub“ als Erwiderung der von der Bürgerschaft vorgetragenen und fachlich begründeten Bedenken argumentiert und auf weiterführende Inhalte zu den angedachten Versuchen, deren Emissionen und Immissionen sowie die Option einer klarstellenden Festsetzung von Schutzzielen und Ausschlüssen verzichtet, hat uns alarmiert.

Wie das DLR selbst in seiner Präsentation am 02.02.2021 im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung vorgetragen hat, werden in der Versuchshalle u.a. ein „Chemisches Labor“ sowie Versuchsplätze für „chemische Analytik“ und auch ein „physikalisches Labor“ untergebracht.

Was die Verwaltung und das DRL bislang nicht näher zum Themenfeld der Mess- und Sensortechnik vorgetragen haben, ist in den Fachberichten der voran genannten Forschungsinstitutionen nachzulesen. Demnach ist in der MUST von zentraler (!) Bedeutung:

  • Hochfrequenzstrahlung mit elektrischen und magnetischen Feldern
  • Ultraschallsensorik (nicht-hörbares Spektrum)
  • LIDAR/LADAR-Systeme (Lasertechnik)
  • Ionisierende- und nicht-ionisierende Strahlung
  • Radioaktive Strahlung, u.a. bei Durchfluss- und Materialprüfungen

In aktuellen Stellenausschreibungen „Projektleitung Drohnendetektion“ (Stand 21. Oktober 2021) beschreibt das DLR die Tätigkeiten in seinem Institut zum Schutz terrestrischer Infrastrukturen: „Unbemannte, fliegende Systeme (Drohnen) sind mittlerweile einem breiten Markt zugänglich und stellen vermehrt, gewollt oder ungewollt, eine Bedrohung für Menschen und Infrastrukturen dar. So können Drohnen mittlerweile von fast jedem zur Aufklärung, Störung oder Zerstörung von kritischer Infrastruktur eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind die Störung des Flugbetriebs an Flughäfen oder der Transport und die Platzierung von Sprengmitteln in der Nähe von Einrichtungen mit hoheitlicher Relevanz. Bei den Betreibern der Einrichtungen besteht daher ein Bedarf den bereits bestehenden Perimeterschutz durch Detektion von Drohnen zu erweitern. Im Fokus stehen dabei eine möglichst frühzeitige Detektion von heranfliegenden Drohnen, die Klassifikation der Drohne und ihr mögliches Gefährdungspotential. Weiterhin ermöglichen die Lokalisierung der Drohne sowie das Tracking Gegenmaßnahmen.“

Auf der Institutsinternetseite schreibt das DLR ferner zur Abteilung Detektionssysteme: „Entwicklung von Sensortechnologien, um Infrastrukturen mit intelligenten und komplexen Sensorsystemen überwachen zu können und CBRNE-Agenten zu erkennen (chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen).“

Aus dem Vortrag des DLR im Ausschuss für Umwelt- und Stadtentwicklung im Frühjahr 2021 ist bekannt, dass das DLR bei seiner Forschung insbesondere für den Schutz terrestrischer Infrastrukturen mit Partner aus der Privatwirtschaft sowie den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zusammenarbeitet, darunter Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr.
Aus den Jahresberichten („Forschungs- und Unternehmensbilanz“) sowie den unterjährigen Publikationen des DLR geht hervor, dass das DLR bei Drohnenprojekten u.a. mit dem Rüstungsunternehmen bzw. Rüstungssparten wie Rheinmetall, RUAG und der Airbus-Group zusammenarbeitet.

Wie die Partnerschaft im Bereich der Drohnenerkennung und Drohnenabwehr zwischen DLR, Hochschulen/Universitäten und Rüstungskonzernen aussieht, wenngleich hierbei stets die „Grundlagenforschung“ zugunsten der „Flugsicherheit“ betont wird, ist zwischenzeitlich Gegenstand diverser Medienberichte u.a. in Süddeutscher Zeitung („Wie Universitäten und Rüstungsindustrie kooperieren“, Bundeswehr-Journal.de, Netzpolitik.org, Stern etc.

Wir vermissen Stellungnahmen der Verwaltung, wie mit diesen von der Bürgerschaft erfragten Risiken der MUST-Forschung im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Freizeiteinrichtungen und der Kinderklinik umgegangen werden soll.

Ferner vermissen wir in den Stellungnahmen jegliche Aussagen dazu, ob und wie MUST-Versuche im Umfeld der Schullandschaft und der Kinderklinik, in denen eine Vielzahl hochpräziser diagnostischer und therapeutischer Gerätschaften Verwendung findet, überhaupt zulässig oder zumindest sinnvoll sind.

Stellungnahmen der Kinderklinik sowie der angrenzenden Schulen zur geplanten Ansiedlung sind in der Abwägung der Verwaltung nicht aufgeführt.

Unbeantwortet ist aus unserer Sicht, wie die Verwaltung sicherstellen wird, dass die MUST-Versuche mit den Vorgaben des Trinkwasserschutzgebietes, in welchem der Butterberg liegt, zu vereinen sind:

Der Regioplaner NRW weist das Areal als Bestandteil der festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet der Zone III B aus, in welcher ein „Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“ (Quelle BMU) gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zuletzt tragen wir hiermit unsere Bedenken hinsichtlich der völlig unscharfen Beschreibung zur Art und zum Umfang der Versuche vor: Formulierungen wie „in erster Linie“ und „derzeit“ implizieren sehr deutlich, dass auch andere Forschungsversuche durchgeführt werden sollen.

6. Zusammenfassung:

Die Stellungnahmen der Verwaltung

  1. lassen Fragen und Eingaben der Bürgerschaft unbeantwortet,
  2. verkennen, dass eine fortschreitende Planung der bislang intakten und einmaligen Landschaft nach den selbstgesteckten Zielen des „ökologischen Leuchtturmprojektes“ auch schon ohne ein handfestes Artenschutzgutachten naturnah nach dem aktuellsten Wissen erstellt werden kann. (siehe Bürgereingaben 1+3+5+7+8+9+11+19+21+22),
  3. isolieren durch die Anordnung der Baukörper 1+2+3 im Norden den Wissenschafts- und Gründerpark, statt ihn in Natur und Landschaft zu integrieren (s. Bürgereingaben 1+7+8+13+14+15+16+19+21+22),
  4. beziehen sich z.B. bei der Ablehnung einer lokalen Klimauntersuchung auf Meinungen sowie falsche Annahmen (Skalen/Maßstäbe, wasserwirtschaftliches Konzept als vermeintliche Klimauntersuchung) und veraltete Daten, die jüngere Bauentwicklungen im Zentrum und neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht berücksichtigen (siehe Bürgereingaben 1+3+5+7+8+13+15),
  5. gehen bei vielen Punkten wie Art und Umfang der DLR-Versuche und deren Risikobewertung nur von Annahmen, Wahrscheinlichkeiten und auch selbst vorgetragener Unkenntnis der geplanten Maßnahmen aus

Wir bitten daher in dieser frühen Phase der Planungen den Rat der Stadt Sankt Augustin, folgende Punkte entsprechend frühzeitig in die Prüfung und Beratung aufzunehmen.

Ergänzend zur Kenntnis und Nachfrage: Im städtischen Beschlussvorschlag wird eine Wegeverbreiterung der Radpendlerrute auf nunmehr 7 Meter genannt. Eine derartige Breite wäre im Bereich des kleinen Wäldchens (Landschaftsschutzgebiet) und weiterführend mit Baumfällungen verbunden, oder?“


Neuer Abwägungsentwurf nach Bürgereingaben

Der neue, von der Stadt umfangreich überarbeitete Entwurf für den Butterberg ist da!

Nachdem die sogenannte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt worden ist, hat die Stadt Sankt Augustin die Vielzahl der gemachten Eingaben von den sogenannten Trägern öffentlicher Belange (z.B. Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen, andere Behörden und Kommunen) sowie die Eingaben der Privaten (also Bürgerschaft und Vereine) zusammengetragen.

Sofern Sie unserem Aufruf gefolgt sind, Ihre Anregungen, Sorgen und Kritiken in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit der Stadt mitzuteilen, dürfen Sie gespannt sein, was die Stadt zu Ihrer Eingabe sagt (siehe unten).

Wie geht es nun weiter?
Am Mittwoch, dem 27. Oktober 2021 ab 18:00 Uhr wird der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sankt Augustin über den neuen Entwurf für den Butterberg beraten. Die Sitzung ist öffentlich und findet im Technischen Rathaus (ehemaliges Postgebäude zwischen Huma und Sporthalle des Rhein-Sieg-Gymnasiums) im Sitzungssaal 4.15 (4. Etage), An der Post 19 in Sankt Augustin statt. Zuschauer sind ausdrücklich willkommen. Die Stadt fordert aktuell für alle Teilnehmenden einen 3G-Nachweis.

Wo kann ich den neuen Entwurf der Stadt für den Butterberg sehen?
Hier finden Sie den gesamten Tagesordnungspunkt mit Beschlussvorschlag der Verwaltung und allen Eingaben in den Anlagen können Sie hier einsehen.
Wenn Sie den Link anklicken, öffnet sich ein neues Fenster Ihres Browsers mit dem Eintrag im Bürgerinformationssystem des Rates.
Dort können Sie unter dem Eintrag „Dokumente“ sämtliche Anlagen des Tagesordnungspunktes anzeigen lassen, öffnen bzw. herunterladen.

  • In Anlage 1 „Änderungsentwurf“ sehen Sie den neuen Entwurf der Stadt
  • In Anlage 2 sehen Sie eine Synopse aller Eingaben sowie eine Kommentierung und Bewertung durch die Stadtverwaltung. Hier finden Sie vermutlich auch Ihre Eingabe wieder.
  • Die Anlagen 3 bis 9 zeigen alle Eingaben im Wortlaut, wobei die Eingaben von Privatpersonen aus Datenschutzgründen anonymisiert wurden.

Die Stadtverwaltung hat für den Ausschuss einen Beschlussvorschlag erarbeitet. Stimmt der Ausschuss dem Vorschlag so oder in abgeänderter Form zu, spricht der Ausschuss eine Empfehlung für den Stadtrat (Sitzung am 3. November) aus. In der Regel folgt der Stadtrat in diesen Fällen der Beschlussempfehlung des Fachausschusses.
Die aktuelle Sitzungsvorlage enthält eine Beschlussempfehlung, die besagt, dass

  • 1. die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung vom Ausschuss zur Kenntnis genommen werden,
    und
  • 2. der Ausschuss dem Stadtrat (3. November 2021) empfehlen soll, das Planverfahren für den Butterberg auf Basis des nun erarbeiteten Abwägungsentwurfs weiter voranzutreiben.

Was sagen wir dazu?

Der neue Entwurf wirft viele neue Fragen und auch neue Bedenken gegen die Bebauung mit der neuen Änderungsvariante auf. Wir haben dazu eine Übersicht, eine Visualisierung der geplanten Bebauung und eine Stellungnahme an den Stadtrat erstellt. Diese finden Sie hier!

Das sagt die CDU zu unseren Fragen

Frage 1)
Die Absicht für eine Bebauung des Butterbergs ist rund 30 Jahre alt. In den vergangenen drei Jahrzehnten haben sich die Welt, die Technologien und das Bewusstsein für den Umgang mit natürlichen Ressourcen enorm verändert. Zum einen steht die Reduzierung des Flächenverbrauchs, das sogenannte Flächensparen, auf den Agenden der Bundes- und Landespolitik. Zum anderen haben Maßnahmen zum Arten-, Klima-, Landschafts- und Naturschutz einen neuen Stellenwert erhalten. Ist die Bebauung des Butterberges auch ihrem geplanten Ausmaß aus Ihrer Sicht noch zeitgemäß und/oder für den konkreten Ansiedlungswunsch notwendig?

Die Entwicklung des Wirtschafts- und Innovationsparks „Am Butterberg“ ging nicht von einem konkreten Ansiedlungswunsch aus. Bereits seit vielen Jahren ist die in Rede stehende Fläche für eine solche Nutzung auch planungsrechtlich vorgesehen. Im Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2020 hat die CDU gemeinsam mit dem damaligen Bürgermeisterkandidaten Max Leitterstorf die Entwicklung voran zu treiben, bekräftigt. (Vgl. https://www.cdu-sankt-augustin.de/sites/www.cdu-sankt-augustin.de/files/docs/2020_programm_langfassung.pdf, Seite 15). Dass ein renommiertes Forschungsinstitut nun dort einen größeren Standort realisieren möchte ist hierbei ein Glücksfall und wird von der CDU ausdrücklich begrüßt. Keineswegs wollen wir den gesamten Bereich der grünen Mitte Sankt Augustins weiterentwickeln, sondern nur der bisher in Rede stehende Teil. Insofern halten wir die Entwicklung des Bereichs „am Butterberg“ für vertretbar und verhältnismäßig. Wir erkennen ausdrücklich die ökologische und klimatische Funktion der Hangelarer Heide und auch der anderen Flächen im Grünen C an.

Frage 2)
In der Debatte um die Neuansiedlung fällt immer wieder die Aussage, Sankt Augustin benötige die Einnahmen aus dem Grunderwerb und der Gewerbesteuer. Mit dem Verkauf statt einer Verpachtung städtischer Grundstücke geht der Stadt ein Wert verloren. Und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen zahlen in der Regel keine Gewerbesteuern.
Wie bringt die Entwicklung des Butterberg-Areals die Stadt finanziell weiter?

Grundsätzlich streben Rat und Verwaltung die Verpachtung in Erbpacht an. Diesbezüglich wurde am 22. September 2021 auch Grundsätze verabschiedet, die dies als Grundsatzbeschluss untermauert und einen Handlungsrahmen für Grundstücksverkaufsverhandlungen absteckt. Ausnahmen kann es geben, die dann jedoch der Zustimmung durch den Rat bedürfen.

Es ist richtig, dass Forschungseinrichtungen in der Regel keine Gewerbesteuern zahlen. Solche Einrichtungen wirken aber wie Magneten auf hochqualifizertes Gewerbe und macht in Kombination mit der benachbarten Hochschule Sankt Augustin attraktiv für Unternehmen und Start-ups. Diese werden dann zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen generieren und Menschen Arbeitsplätze geben.

Sankt Augustin erhält zudem einen Anteil am Einkommenssteuervolumen der in Sankt Augustin beschäftigten Personen.

Frage 3)
Seit Vorstellung der ersten Butterberg-Pläne im Frühjahr 2021 hat es viel Wirbel und zum Teil auch Aufregung um das Thema gegeben. Sind die Sorgen der Bevölkerung gerechtfertigt, es gehe zu viel Landschaft, Natur  und vielleicht auch das Grüne C durch die Bebauung verloren?

Siehe Frage 1. Es wird auf einer Teilfläche Landschaft und Natur in der jetzigen Form verloren gehen. Angestrebt ist aber eine möglichst ökologische Bauweise der Liegenschaften. Eine weitere Ausdehnung der Bebauung auf weitere Areale in dem Bereich sind ausdrücklich nicht geplant und größtenteils auch rechtlich gar nicht möglich (Landschaftsschutzgebiet). Die Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass die Grüne Mitte und die Hangelarer Heide zu großen Teilen erhalten bleiben.

Das sagt die Politik

Anfang September hatte es in den Sozialen Medien sowie per Mail mehrere Nachfragen aus der Bürgerschaft gegeben, wie „die Politik“ zur Bebauung des Butterbergs stünde.
Wir haben die verschiedenen Fragen gesammelt und in drei allgemeine Fragen zusammengefasst, die wir am Donnerstag, dem 9. September, an die Fraktionen im Rat der Stadt Sankt Augustin geschickt haben.

Im Rat der Stadt Sankt Augustin sind fünf Fraktionen vertreten. Sie werden in den nächsten Monaten über die Bebauung des Butterberges im Stadtrat und seinen Fachausschüssen beraten.

So haben die Fraktionen auf unsere Fragen reagiert:

FraktionReaktion (Stand 24.09.21 um 20:00)
CDUHier finden Sie die Antworten der CDU-Fraktion
SPDbislang keine Reaktion auf unsere Anfrage
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNENHier finden Sie die Antworten der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
FDPDie Fraktion wird in den politischen Gremien des Rates zum Butterberg Stellung nehmen. Eine Stellungnahme bzw. Beantwortung auf unsere Fragen gibt es nicht.
AUFBRUCH!Hier finden Sie die Antworten der Fraktion AUFBRUCH!

Das sagt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu unseren Fragen

Frage 1)
 Die Absicht für eine Bebauung des Butterbergs ist rund 30 Jahre alt. In den vergangenen drei Jahrzehnten haben sich die Welt, die Technologien und das Bewusstsein für den Umgang mit natürlichen Ressourcen enorm verändert. Zum einen steht die Reduzierung des Flächenverbrauchs, das sogenannte Flächensparen, auf den Agenden der Bundes- und Landespolitik. Zum anderen haben Maßnahmen zum Arten-, Klima-, Landschafts- und Naturschutz einen neuen Stellenwert erhalten.
 Ist die Bebauung des Butterberges auch ihrem geplanten Ausmaß aus Ihrer Sicht noch zeitgemäß und/oder für den konkreten Ansiedlungswunsch notwendig?

Tendenziell Ja. Der „Butterberg“ ist sei Jahrzehnten für eine bauliche Nutzung vorgesehen. Die Ansiedlung des DLR ist im städtischen Interesse. Gleichwohl muss bauliche Entwicklung endlich ökologischer orientiert sein, wofür sich die GRÜNEN seit Jahrzehnten einsetzen. Daher haben die GRÜNEN gemeinsam mit SPD und FDP einen Antrag mit Leitplanken für die Planung des Butterbergs eingebracht, der in geänderter Form im Planungsausschuss am 21.04.2021 beschlossen wurde. Auszüge:

„Der Umwelt-und Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Sankt Augustin beschließt bezüglich des städtebaulichen Konzepts für die Aufstellung des Bebauungsplans 112 „Wissenschafts-und Gründerpark“ folgende Rahmenbedingungen:

1.Für die Dachflächen der Neubauvorhaben sind möglichst weitgehend Dachbegrünungen festzusetzen. Außerdem sind weitgehende  Fassadenbegrünungsmaßnahmen festzusetzen.

2.Der nachhaltige Umgang mit dem Niederschlagswasser ist festzusetzen. Eine weitestgehende Versickerung des Dachflächenwassers ist vorzusehen, ebenso die Versickerung des Niederschlagswassers auf vom motorisierten Verkehr nicht genutzten Platz-und Wegeflächen.

3.Die vorgesehene Bebauung geht im Nordwesten über die bisherige Abgrenzung  des FNP hinaus. Hier ragt sie in die 2009 beschlossene Abgrenzung des Grünen  C hinein. Dies erfordert die Verlegung des sogenannten „Link“ des Grünen C  sowie der beschlossenen Radpendlerroute in Richtung Norden. Hier entsteht eine  Wegeführung, die aufgrund enger Kurvenradien nicht komfortabel ist und  angepasst werden muss.

4.Die Radpendlerroute Bonn-Sankt Augustin-Siegburg ist mit möglichst direkter und  komfortabler Führung mit großen Kurvenradien zu berücksichtigen. Eine Führung durch das Gebiet ist zu prüfen. (s. 3.)

5.Die bestehende, baumbestandene Wegeallee mit einer attraktiven –d. h. komfortabel trassierten –Geh-und Radverkehrsverbindung zwischen Arnold-Janssen-Straße und Zentrum wird weitgehend erhalten.

6.Eine möglichst direkte Busverbindung zum Bahnhof Menden/S 13 sowie zum Busbahnhof und Stadtbahnhaltepunkt Zentrum ist zu prüfen.

7.Es gibt keine Buswendeschleife im Gebiet, stattdessen werden die  Bushaltestellen an der L 143 beibehalten.

8.Das Areal ist oberirdisch frei von Parkplätzen zu halten. Ausnahmen sind Behindertenparkplätze, Parkplätze für den Lieferverkehr und ein eventuelles  Quartiers-Parkhaus.

9.Der ruhende Verkehr soll vorzugsweise unterirdisch geparkt werden. Alternativ ist  ein Quartiers-Parkhaus, möglichst nah an der Zufahrt zum Gebiet zu realisieren.

10.Es erfolgt eine nachhaltige, regenerative Energieversorgung in Abstimmung mit Stadtwerken Sankt Augustin, möglichst mit BHKW.

11.Photovoltaik auf Dächern und Photovoltaik-Module an Fassaden werden  gefordert.

12.Es sind vorzugsweise nachhaltige Baustoffe zu verwenden, die leicht recyclebar sind. Dabei ist auch an komplette Holzbauweisen zu denken.

13.Gebäude werden so gestaltet, dass es mehrere Null-Energie-Gebäude oder  Gebäude nach Passivhaus-Standard geben wird.

Frage 2)
 In der Debatte um die Neuansiedlung fällt immer wieder die Aussage, Sankt Augustin benötige die Einnahmen aus dem Grunderwerb und der Gewerbesteuer. Mit dem Verkauf statt einer Verpachtung städtischer Grundstücke geht der Stadt ein Wert verloren. Und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen zahlen in der Regel keine Gewerbesteuern.
 Wie bringt die Entwicklung des Butterberg-Areals die Stadt finanziell weiter?

Das Thema Erlöse aus Grunderwerb spielt für die GRÜNEN keine Rolle. Vom Vorhandensein von Arbeitsplätzen – selbst wenn keine Gewerbesteuer gezahlt wird – profitiert die Stadt über die Systematik der Kommunalfinanzierung. Aber wichtiger: Die Ansiedlung eines DLR-Instituts wäre ein riesiger Schritt, Sankt Augustin in einem wichtigen Feld als Zukunftsstadt zu positionieren. Auch die benachbarte Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat deutlich gemacht, dass sie die Ansiedlung stark unterstützt. So kann ein Cluster im Zukunftsfeld Digitalisierung entstehen. Sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen in diesem Bereich vorhanden, sind Know How und qualifizierte Arbeitskräfte vor Ort und das ist für die Unternehmen aus dem Bereich Digitalisierung der Standortfaktor schlechthin – und diese Zahlen auch Steuern. Mithin wird die Ansiedlung des DLR eine indirekte, aber sehr positive Auswirkung, auf die städtische Einnahmen haben. Die u. a. von den GRÜNEN eingebrachte Variante, mit einer Verpachtung anstelle eines finalen Verkaufs langfristig für wichtige Liegenschaften einen Zugriff auf die weitere Stadtentwicklung zu erhalten, wurde in diesem konkreten Fall kompromisslos vom DLR bzw. dem Land abgelehnt.

Frage 3)
 Seit Vorstellung der ersten Butterberg-Pläne im Frühjahr 2021 hat es viel Wirbel und zum Teil auch Aufregung um das Thema gegeben. Sind die Sorgen der Bevölkerung gerechtfertigt, es gehe zu viel Landschaft, Natur  und vielleicht auch das Grüne C durch die Bebauung verloren?

Es gibt für die bauliche Entwicklung einige wichtige Rahmenbedingungen – neben dem Flächenbedarf für das DLR-Institut auch die Bedürfnisse der nahegelegenen Schulen für junge Menschen mit Behinderung. Alles das auf einer Fläche in Einklang zu bringen, ist schwierig. Dennoch geht die jetzt von der Verwaltung vorgeschlagene Ausdehnung der Bebauung nur in einem kleinen Teilbereich über das hinaus, was seit Jahrzehnten geplant ist. Das ist der Bereich, wo in einem kleinen Teilabschnitt der „Link“ des Grünen C umgelegt werden müsste. Es ist noch im Verfahren zu prüfen, ob das wirklich notwendig ist, Wenn eine Verlegung des „Link“ vermieden werden kann, wäre das natürlich besser und die GRÜNEN wären entsprechend dafür. Das „Grüne C“ geht aber so oder so ganz sicher nicht verloren.

Stimmen aus der Bürgerschaft

In den vergangenen Wochen haben uns viele Reaktionen sowie Eingaben an die Stadt erreicht. Auch im Sozialen Netzwerk Facebook gibt es in einer Sankt Augustiner Gruppe eine Diskussion zu diesem Thema, bei dem auch Nutzerinnen und Nutzer Argumente für eine umfassende Butterberg-Bebauung vortragen.

Hier ein paar (anonymisierte) und gekürzte Stimmen aus der Bürgerschaft, die uns per E-Mail erreicht haben:

„Das Areal umfaßt einen ganz erheblichen Teil der grünen Mitte von Sankt Augustin. Wenn auch dieses noch verschwindet, bleibt über kurz oder lang nur noch Betonwüste.
(…)
Darüber hinaus muß man auch den schleichenden Verlust von Gartenland mit einbeziehen. Z.B. an der Bonner Straße und auf dem Holzweg wurden alte Villengrundstücke komplett mit Mehrfamilienhäusern zugepflastert. Es blieb rein gar nichts vom Gartenland übrig.
Schon jetzt wird Sankt Augustin in den WDR-Nachrichten regelmäßig als einer der heißesten Orte in NRW genannt. Wenn die letzten Freiluftschneisen und Verdunstungsflächen bebaut werden, wird es noch viel schlimmer werden.
Welche Wohnqualität hat dann Sankt Augustin noch?“

E-Mail vom 20.09.2021

„Die Nachrichten sind geprägt von massiven Klima-, Umwelt- und Naturschutzproblemen. Neue Denkansätze zu entwickeln, scheint daher angebracht. Nach Durchsicht der Bebauungspläne erinnert mich vieles an die klotzartigen Bausünden, die Sankt Augustin stellenweise bereits prägen.
Aus meiner Sicht haben wir jetzt die Gelegenheit, vorausschauend in die Zukunft zu denken und das Landschaftsbild mit einer klima- und naturverträglichen, kleindimensionierten Bebauung zu gestalten, anstatt an Planungen mit dem Charme „von gestern“ festzuhalten.

E-Mail vom 14.09.2021

„Direkt an unserem Radweg eine Versuchshalle zu platzieren, würde das optische Bild der freien Sicht zerstören und so mein Eindruck gestern, vor allem den frischen Luftstrom Richtung Fachhochschule der vom Schwimmbad herunterkommt abreißen lassen. Das wäre für den ganzen Bereich der von Spaziergängern und Radfahren genutzten Wegeführung am Sportplatz und der Fachhochschule aus meiner Sicht fatal!“

E-Mail vom 10.09.2021

„Das Grüne C ist mit viel Geld und Aufwand erst vor wenigen Jahren gebaut worden. Wieso soll dies nun schon wieder verändert worden? Das ist doch völlig planlos.
Da das Grüne C als Naherholungsgebiet sehr wichtig geworden ist, bin ich gegen jegliche Veränderung durch Bebauungen.“

E-Mail vom 04.09.2021

„Die grüne Mitte wird unwiederbringlich verschwinden oder zumindest schrumpfen. 5, 6 und 7-stöckige Gebäude passen dort auch nicht ins Bild. Die Landschaft am Grünen C ist vor Bebauung geschützt. Wie kann es sein, dass sich nun einfach darüber hinweg gesetzt werden soll? 

E-Mail vom 04.09.2021

„Die Initiative kommt zum richtigen Zeitpunkt, wir werden diese unterstützen!“

E-Mail vom 27.08.2021

„uns ist bei der Bebauungsdiskussion zu der anstehenden Bebauung am Butterberg aufgefallen, daß von politischer Seite sehr wenig zum Thema Umwelt und Naturschutz zu hören ist. Hatten sich doch im Wahlkampf viele Parteien dies auf die Fahne geschrieben. So schrieb zum Beispiel die SPD im Menden Magazin Ausgabe 1 zum Thema Butterberg.: „ die SPD  Menden/Meindorf wird dabei auf das Grüne C  sowie eine ökologische  und nachhaltige Bebauung achten. Die Naherholung und der Schutz von Flora und Fauna sind uns sehr wichtig!“

E-Mail vom 27.08.2021

„von Anbeginn an , d.h. seit erster Vorstellungen der städtischen Bebauungsplanungen in TV und lokaler Presse, bin ich ganz klar wie auch Ihr der Meinung, dass eine Verlegung des Hauptweges des Grünen C einen bei allem Verständnis für Notwendigkeiten den absolut zu vermeidenden Eingriff in die Natur darstellt“.

E-Mail vom 25.08.2021

„Dazu abgegebene Statements wie „Aufwertung des Grünen C“ sind m.E. ganz klar Schönfärberei und haben mit den gewünschten Realitäten nichts zu tun. Dafür spricht wohl insbesondere die erkennbare und gewünschte Ausweitung der zu bebauenden Flächen, die aber nicht offen und transparent kommuniziert wird/wurde.“

E-Mail vom 25.08.2021

“ nach meiner Beschäftigung mit den mir zur Verfügung stehenden Informationen favorisere ich die von Andreas Fey vorgelegte Variante 3 und würde auch ein Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid hierfür unterstützen.“

E-Mail vom 23.08.2021

“ als Bewohner von Sankt Augustin (Hangelar) und Rad-Nutzer des Grünen C (vor allem zwischen Freibad und Einsteinstraße) würde ich mich freuen, wenn Ihre Variante 3 im Rat der Stadt Beachtung finden würde. Vor allem die aufgelockerte Sichtachse und der Erhalt des Radweges zum Kreisverkehr, sowie der daraus resultierende Flächenerhalt am Nordrand sind dafür ausschlaggebend.
Aber auch der große einteilige „See“ im Zentrum des Neubaugebietes macht durchaus mehr Sinn,
als viele kleine Teiche, die bewässert und frei gehalten werden müssen. Ihre Argumente sind „geldwert“. „

E-Mail vom 23.08.2021

„Ihre Argumentation ist sehr stichhaltig und gut nachvollziehbar. Vielleicht könnte man auch Positionen der St. Augustiner Parteien auf der homepage veröffentlichen-schließlich sind bald Wahlen. Eine Unterschriftenliste fände ich auch sinnvoll.“

E-Mail vom 22.08.2021

Das sagt der AUFBRUCH! zu unseren Fragen

Frage 1)
Die Absicht für eine Bebauung des Butterbergs ist rund 30 Jahre alt. In den vergangenen drei Jahrzehnten haben sich die Welt, die Technologien und das Bewusstsein für den Umgang mit natürlichen Ressourcen enorm verändert. Zum einen steht die Reduzierung des Flächenverbrauchs, das sogenannte Flächensparen, auf den Agenden der Bundes- und Landespolitik. Zum anderen haben Maßnahmen zum Arten-, Klima-, Landschafts- und Naturschutz einen neuen Stellenwert erhalten.Ist die Bebauung des Butterberges auch ihrem geplanten Ausmaß aus Ihrer Sicht noch zeitgemäß und/oder für den konkreten Ansiedlungswunsch notwendig?

Gemessen an den übergeordneten hochrangigen Zielen der weitestgehenden Schonung natürlicher Ressourcen (man kann es auch Bewahrung der Schöpfung nennen) ist eigentlich jede Bebauung eine Bebauung zu viel – nicht nur auf dem Butterberg. Aber selbst in Sankt Augustin, wo die Erwartungen einmal ganz anders waren, wächst die Bevölkerung und wachsen gleichzeitig die Ansprüche der Menschen an Wohnraum-Größe und Wohnraum-Qualität; und es wachsen die Ansprüche unter anderem an den Technisierungsgrad, die von privater und gewerblicher Seite gestellt werden. Damit wachsen und diversifizieren sich auch die Ansprüche an Bildung und hochschul-basierter Berufsausbildung. Hier liegt die Schnittstelle zwischen der bestehenden Hochschule mit ihrem grundsätzlich anwendungsorientierten Ansatz und den vom DLR an die Stadt herangetragenen Ansiedlungswünschen und den an deren Fachlichkeit  orientierten

Lage- und Flächenansprüchen. Wenn man die stadtplanerischen Absichten an den Vorstellungen der 80er und 90er Jahre misst, die den gesamten Bereich zwischen Arnold-Janssen-Straße / Siegstraße, südlichem Ortsrand Mendens und der Rathausallee als „Grüne Mitte“ der Stadt bewahren und von jeder Bebauung freihalten wollten und die sogar darin gipfelten, dass der Stadtrat die aus den Reihen des Rates vorgebrachte Idee, statt natürlicher Grüner Mitte eine Landesgartenschau in das Gebiet zu legen, muss man zu dem Schluss kommen, dass wir mit dem DLR-Projekt und der daran anknüpfenden weiteren Bebauung innerhalb des B-Planes 112 diese hochgesteckten Ziele weit verfehlen.

Aus heutiger Sicht muss das Ziel deutlich tiefer gehängt werden: Nachdem nämlich die ehemals gedachte Grüne Mitte durch die Wohnsiedlung Zentrum West und die (weiter wachsende) Hochschule schon deutlich dezimiert ist und der südliche Ortsrand Mendens weiter in diese Mitte hineinzuwachsen droht, müssen wir jetzt die Ziele neu justieren.

  • Der Ansiedlungswunsch ist an dieser Stelle zu akzeptieren, um Sankt Augustin als Wissenschaftsstandort zu festigen.
  • Der Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung dafür ist in so engen Grenzen wie eben möglich zu halten.
  • Kompensation für Flächenversiegelung ist durch Fassaden- und Dachbegrünung hoher Qualität zu leisten.
  • Das Grüne C ist von Eingriffen / Einschränkungen unbedingt freizuhalten.
  • Die Gebäude des DLR und DLR- bzw. Hochschul-affiner weiterer Gebäude sind so anzuordnen dass die die Frischluftzufuhr aus der vorherrschenden Windrichtung West ins Zentrum nicht blockieren und auch optisch keine erdrückende Wirkung entfalten.
  • Bei den an die DLR-Institute „andockenden“ gewerblichen Ansiedlungen ist sicherzustellen, dass daraus Gewerbesteuer-Einnahmen für die Stadt generiert werden.

Frage 2)
In der Debatte um die Neuansiedlung fällt immer wieder die Aussage, Sankt Augustin benötige die Einnahmen aus dem Grunderwerb und der Gewerbesteuer. Mit dem Verkauf statt einer Verpachtung städtischer Grundstücke geht der Stadt ein Wert verloren.

Unsere Vorstellung ist, dass die Stadt ihre werthaltigen „assets“ – dazu gehört nicht nur Kläranlage und Kanalnetz [siehe Cross-Border-Leasing], sondern auch der Boden –  nicht verkauft, sondern nur noch Erbpacht verträge abschließt. Leider wird Erbpacht von Seiten des DLR (wohl Auflage des Bundes) nicht akzeptiert. Bei nachfolgenden gewerblichen Ansiedlungsprojekten sollte auf Erbpacht bestanden werden.

Und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen zahlen in der Regel keine Gewerbesteuern.

Siehe dazu die Ausführungen unter Ziffer 1)

Wie bringt die Entwicklung des Butterberg-Areals die Stadt finanziell weiter?

Der kommunale Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer (gem. Artikel 106, Abs. 5 GG) sollte durch die neu entstehenden Arbeitsplätze der Stadt auch einen finanziellen Zufluss bescheren.

Frage 3)
Seit Vorstellung der ersten Butterberg-Pläne im Frühjahr 2021 hat es viel Wirbel und zum Teil auch Aufregung um das Thema gegeben. Sind die Sorgen der Bevölkerung gerechtfertigt, es gehe zu viel Landschaft, Natur  und vielleicht auch das Grüne C durch die Bebauung verloren?

Die Sorgen sind berechtigt und werden durch den Aufbruch! nicht nur sehr ernst genommen, sondern auch geteilt. Deshalb hat der Aufbruch! ja den (leider an der Mehrheit des Rates gescheiterten) Versuch unternommen, die Ressourcen schonendere Planungsvariante des Herrn Fey von Anbeginn in die Arbeiten des beauftragten Planungsbüros zur Erstellung eines ersten Bebauungsplan-Entwurfes einfließen zu lassen, und zwar als wesentliche Basis. Nachdem dieser Versuch auf der politischen Ebene gescheitert ist, sind jetzt die Bürgerinnen und Bürger gefordert, ihrer Sorge um das Grüne C und die Grüne Mitte der Stadt nachdrücklich Ausdruck zu verleihen, indem sie ihre gesetztlich normierten Beteiligungsmöglichkeiten im Bebauungsplanverfahren intensiv nutzen.

Wir haben viele offene Fragen!

Das Problem: die ganze Entwicklung des Butterberg-Areals von der ersten Vorstellung des Ansiedlungsvorhabens über die Erstellung von Entwürfen, Vorbereitungen von Grundstücksverkäufen und vieles mehr wirft für uns Fragen auf.

Der Butterberg grenzt unmittelbar an einen amtlich geschützten Landschaftsteil.
  • Bund, Land, Weltklimarat und viele Experten fordern: Stoppt die Versiegelung von Naturraum und Landschaft. Während in der Stadt Immobilien leerstehen oder weiterentwickelt werden können, wird der Naturraum Butterberg bebaut. Ist das notwendig?
  • Bürger wurden im April aufgerufen, sich an der Planung zu beteiligen. Ihre Beteiligungen sollen aber erst im Herbst der Politik vorgestellt und beraten werden, während die Planungen weiter vorangehen. Wie ernst meint es die Stadt mit der Beteiligung?
  • Die Stadt sagt: Durch die Bebauung würde das Grüne C am Butterberg „aufgewertet“. Wie kann Bebauung die Natur aufwerten?
  • Die Stadt sagt, mit der Bebauung entstünden Arbeitsplätze für unsere Stadt. Gibt es hier derart viele arbeitslose IT-Ingenieure, IT-Forensiker, Cyber-Sicherheits-Spezialisten, dass diese Arbeitsplätze im Stadtgebiet dringen geschaffen werden müssen? Oder wird für die neuen Arbeitsplätze ein Zuzug generiert, der den Wohnungsdruck weiter verstärkt?
  • Die Stadt sagt, durch die Ansiedlung der Forschungseinrichtungen würde die Stadt mehr Gewerbesteuer einnehmen. Forschung und Bildung zahlen keine Gewerbesteuer. Mit wieviel Gewerbesteuer rechnet die Stadt? Und wie stellt die Stadt sicher, dass die Gewerbesteuer nicht in andere Städte (externer Firmensitz, Lizenzgebühren etc.) abfließt?

Jetzt aktiv werden!

Die Stadt hat – gut versteckt für Unwissende – am 18. August in ihrem Amtsblatt („Amtliche Bekanntmachungen“) die sogenannte „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB“ angekündigt. Sie haben vom

noch bis einschließlich 20. September 2021

die Möglichkeit, die Unterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans im Technischen Rathaus (Alte Hauptpost an der Rathausallee) im Detail einzusehen. Mehr Informationen zur Einsicht in die Unterlagen der Stadt finden Sie hier (PDF-Download, ca. 780kb).

Einen Teil der im Rathaus einsehbaren Unterlagen können Sie vorab auch online im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt abrufen.

  1. Informieren Sie sich bitte auf unserer Internetseite und sofern möglich/bekannt bei anderen Quellen über das geplante Vorhaben, um sich ein differenziertes Bild zum Vorhaben zu machen.

  2. Nutzen Sie den Aufruf der Stadt zur aktiven Bürgerbeteiligung und schicken Sie Ihre Anregungen, Kritik, Bedenken, Ihr Pro und Contra an die Stadt z.B. an die eigens dafür eingerichtete E-Mailadresse it-standort@sankt-augustin.de

    Sofern Sie Hilfe bei der Formulierung des Schreibens an die Stadt wünschen oder weitere Fragen haben, haben wir Ihnen eine kleine Hilfe zusammengestellt!

  3. Nehmen Sie am besten und sehr gern in Ihrer E-Mail an die Stadt unsere Adresse Postfach@auf-dem-Butterberg.de mit in CC (Kopieempfänger; cc = „carbon copy“, ein digitaler „Kohlepapierdurchschlag“). Wir würden gern wissen, welche Meinung Sie zum Vorhaben haben. Und wir versuchen nachzuhalten, ob Ihre an die Stadt gesendete Eingabe auch im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den Butterberg aufgenommen wurde.

Optional können Sie sich auch an die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher sowie an die Fraktionen des Rates wenden, um Ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen.
Der Form halber sei hier auch die in der Gemeindeordnung NRW geschaffene Möglichkeit erwähnt, einen sogenannten Bürgerantrag nach §24 GO NRW zu stellen.

Was können Sie der Stadt schreiben?

Wir wollen Ihnen keine Meinung vorgeben. Daher gibt es bei uns keinen Musterbrief.
Vielmehr wollen wir Sie dazu ermuntern, sich selbst zu informieren und dann die Stadt zu kontaktieren.

Manchmal fällt es einem schwer, die eigenen Ideen und Anregungen in Worte zu fassen.
Diese Fragen sollen Ihnen dabei helfen. Lesen Sie die Fragen in Ruhe durch.
Ihre Antworten auf unsere Fragen können Ihnen als Vorlage für ein Schreiben an die Stadt dienen.

„Wenn Sie sich mit der Formulierung schwer tun, haben wir ein paar Gedankenanstöße für Sie. Lesen Sie einfach die Fragen durch und schreiben Sie Ihre Antworten dazu in die E-Mail an die Stadt“

  • Finden Sie es in Ordnung, dass das grüne Butterberg-Areal, das derzeit landwirtschaftlich genutzt und in Teilen dem Vertragsnaturschutz gewidmet ist, auf über 40.000 Quadratmetern (4 Hektar) bebaut werden soll?
  • Sollte das Grüne C mit seinem zentralen Spazier- und Radweg zum Freibad für die Bebauung verlegt werden?
  • Wo das Grüne C ist, ist die Landschaft vor einer Bebauung geschützt. Jetzt kommt es anders. Was sagen Sie dazu?
  • In der Grünen Mitte gehen landwirtschaftliche Flächen für immer verloren. Ersatzflächen dafür gibt es keine und die Landwirte werden dauerhaft auf Flächen verzichten müssen. Seit Jahren warnen die Bundes- und Landesregierung und auch die Landwirtschaftskammern vor den Folgen des sogenannten Flächenverbrauchs. Jetzt geschieht dies mitten in Sankt Augustin im großen Rahmen. Finden Sie das zugunsten der Bebauung gerechtfertigt?
  • Die Stadt sagt, durch die Bebauung des Butterberges würde die Natur am Grünen C noch schöner und grüner. Glauben Sie diese Aussage?
  • Es sollen am Butterberg Bürogebäude mit fünf bis sechs Vollgeschossen und ein siebengeschossiges Parkhaus entstehen – höher als die meisten anderen Neubauten im Stadtzentrum. Passt das Ihrer Meinung nach auf den Butterberg?
  • Auf dem Butterberg werden Arbeitsplätze entstehen und Unternehmen, die sich später ansiedeln, könnten der Stadt Einnahmen bei der Gewerbesteuer bescheren. Überwiegt dies Ihrer Meinung nach das Interesse einiger Bürgerinnen und Bürger, den Butterberg möglichst naturnah bebauen zu lassen?

Sie brauchen keine Sorge haben: Die Stadt wird Ihre Anregungen und Kritiken gemäß den Anforderungen des Datenschutzes ordnungsgemäß behandeln. Daran gibt es aus unserer Sicht überhaupt keinen Zweifel: Die Behandlung und Bewertung von Eingaben zu den im Baugesetzbuch vorgesehenen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung sind auch in Sankt Augustin das Tagesgeschäft der Verwaltung.

Nutzen Sie bitte Ihr Recht, Ihre Meinung kund zu tun. Das geht ganz einfach und schnell per E-Mail.