Jetzt aktiv werden!

Die Stadt hat – gut versteckt für Unwissende – am 18. August in ihrem Amtsblatt („Amtliche Bekanntmachungen“) die sogenannte „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB“ angekündigt. Sie haben vom

noch bis einschließlich 20. September 2021

die Möglichkeit, die Unterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans im Technischen Rathaus (Alte Hauptpost an der Rathausallee) im Detail einzusehen. Mehr Informationen zur Einsicht in die Unterlagen der Stadt finden Sie hier (PDF-Download, ca. 780kb).

Einen Teil der im Rathaus einsehbaren Unterlagen können Sie vorab auch online im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt abrufen.

  1. Informieren Sie sich bitte auf unserer Internetseite und sofern möglich/bekannt bei anderen Quellen über das geplante Vorhaben, um sich ein differenziertes Bild zum Vorhaben zu machen.

  2. Nutzen Sie den Aufruf der Stadt zur aktiven Bürgerbeteiligung und schicken Sie Ihre Anregungen, Kritik, Bedenken, Ihr Pro und Contra an die Stadt z.B. an die eigens dafür eingerichtete E-Mailadresse it-standort@sankt-augustin.de

    Sofern Sie Hilfe bei der Formulierung des Schreibens an die Stadt wünschen oder weitere Fragen haben, haben wir Ihnen eine kleine Hilfe zusammengestellt!

  3. Nehmen Sie am besten und sehr gern in Ihrer E-Mail an die Stadt unsere Adresse Postfach@auf-dem-Butterberg.de mit in CC (Kopieempfänger; cc = „carbon copy“, ein digitaler „Kohlepapierdurchschlag“). Wir würden gern wissen, welche Meinung Sie zum Vorhaben haben. Und wir versuchen nachzuhalten, ob Ihre an die Stadt gesendete Eingabe auch im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den Butterberg aufgenommen wurde.

Optional können Sie sich auch an die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher sowie an die Fraktionen des Rates wenden, um Ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen.
Der Form halber sei hier auch die in der Gemeindeordnung NRW geschaffene Möglichkeit erwähnt, einen sogenannten Bürgerantrag nach §24 GO NRW zu stellen.