Abwägungsenturf wirft viele neue Fragen auf

Die Mitte Oktober von der Stadt Sankt Augustin veröffentlichten Stellungnahmen zu den Eingaben aus der Bürgerschaft sowie der neue „Abwägungsentwurf“ für die Gestaltung des Butterberges werfen aus unserer Sicht eine überraschend hohe Zahl neuer Fragen und jetzt auch neuer Bedenken auf.

Wir haben unsere offenen Fragen und Bedenken auf wenige Punkte kondensiert und in einer Stellungnahme für die Mitgliederinnen und Mitglieder des Rates der Stadt Sankt Augustin verfasst. Damit wollen wir sicherstellen, dass der Rat Kenntnis über die neuen Fragen und Bedenken hat, um diese ggf. in seiner politischen Beratung der Butterberg-Bebauung zu berücksichtigten.

Der neue Abwägungsentwurf der Stadt (von uns in Auftrag gegebene 3D Animation) mit Blick von der Siegstraße aus Menden kommend auf den Butterberg. Die Stadt plant einen großen Gebäuderiegel als „Mauer“ zum Areal. Das fünfgeschossige Gebäude rechts im Bild soll am Butterberg-Kreisverkehr stehen.

Hier unsere Stellungnahme an die Politik:

„Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Sankt Augustin,

die 98-seitige Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mag auf dem ersten Blick in ihrem Umfang imponieren. Auf dem zweiten Blick wirft die Verwaltung mit ihren Stellungnahmen zu den Eingaben eine unerwartet große Vielzahl neuer Fragen sowie neue Bedenken auf. Gleiches gilt für den nun vorgelegten „Abwägungsentwurf“, der im Prinzip eine nur angepasste Variante 1 ist.

Aus unserer Sicht lässt sich grundsätzlich festhalten, dass der vorgelegte Abwägungsentwurf in einigen Kernpunkten die Eingaben und Kritiken der Bürger sowie der öffentlichen Träger öffentlicher Belange an den zur Auswahl stehenden städtische Varianten berücksichtigt.

So ist man bei der Platzierung der 7-stöckigen Hochgarage als auch der 12 m hohen Versuchshalle den Forderungen nach einer natur- und landschaftsschonenden Bebauung nachgekommen, die die örtlichen Gegebenheiten und Topographie des Geländes ausnutzt, um die großen und hohen Gebäude im Plangebiet nicht unnötig zu exponieren.
Entsprechend ist dann auch das Bürogebäude des DLR, zumindest nach unserem Verständnis südlich der Versuchshalle und damit dem Wunsch mehrerer Eingaben und sowie der einer Bürgerplanung folgend, positioniert.

Allerdings haben der Entwurf und die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Eingaben die Liste offener Fragen verlängert.

1. Abweichende Anzahl der Eingaben.

2. Zweifel an der ausreichenden Berücksichtigung des Artenschutzes in der  Gebietskulisse.

3. Naturnahe und schonende Bebauung: Ankündigungen vs. Änderungsentwurf

4. Argumentation gegen die Notwendigkeit eines Klimagutachtens.

5. Immissionsschutz: Stellungnahmen mit irreführenden und fehlenden Informationen zu den Versuchen mit „Mess- und Sensortechnik“.

6. Zusammenfassung.

1. Abweichende Anzahl der Eingaben

In einer Pressekonferenz nach dem Abschluss der form- und fristgerecht durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit haben Bürgermeister Max Leitterstorf und der Technische Beigeordnete Rainer Gleß mitgeteilt, 19 Eingaben von Trägern öffentlicher Belange sowie 19 Eingaben von „Privaten“ erhalten zu haben. In der nun vorgelegten Abwägung führt die Verwaltung 28 Eingaben der Träger öffentlicher Belange sowie 22 private Eingaben auf. Wurden der Presse falsche Zahlen mitgeteilt oder Eingaben nach Ablauf der Beteiligungs- und Auslegungsfrist vorgelegt und berücksichtigt?

2. Zweifel an der ausreichenden Berücksichtigung des Artenschutzes in der Gebietskulisse

Unberücksichtigt bleibt indes komplett die Anregung und Aufforderung der Bürger und auch der öffentlichen Träger zur naturnahen und einer dem Artenschutz gerecht werdenden Gebietskulisse. Die komplette Szenerie im Norden als auch in der Mitte des Plangebietes entspricht unverändert der alten städtische Alternative 1. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Eingaben beschränkt sich oft mit „Copy Paste“ gleichlautend auf einen Verweis auf das noch folgende Artenschutzgutachten. Ein Artenschutzgutachten zielt darauf ab, den Status zu dokumentieren und Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen. Die in Pressegesprächen vorgetragene Absicht einer aktiven Gestaltung des Areals nach artenschutz- und landschaftsökologischen Gesichtspunkten zu einem „Leuchtturmprojekt“ (O-Ton Max Leitterstorf) erkennen wir in den Stellungnahmen nicht. Zugleich aber fordert die Verwaltung mit ihrer Beschlussvorlage die Politik auf, die Pläne auf Basis der vorgelegten Informationen (also ohne aktive ökologisch nachhaltige Gestaltung des Areals?) fortsetzen zu dürfen.

Zwei Stellungnahmen mit fachlicher Expertise (Einwender 1 + 9) weisen eindringlich auf die „Unverträglichkeit“ von Baumreihen in Gewässernähe hin. Das Ergebnis des Artenschutzgutachtens wird auf Grund des nötigen Erfassungszeitraumes und der Artenvielfalt frühestens im Sommer 2022 (Stufe2) zur Verfügung stehen – der Planvorschlag der Bürger-Variante 3 trägt dem jetzt schon in vielen Punkten Rechnung und ist als weiterführende Planungsbasis – vor Erstellung des noch ausstehenden Artenschutzgutachten –  wesentlich geeigneter und zielführender, um nach Beschlussfassung darauf aufzubauen.

Wie will die Verwaltung die selbst formulierten Ziele eines „ökologischen Leuchtturmprojekts“ mit der mehrfach vorgetragenen Absicht einer naturverträglichen Gestaltung zeitlich umsetzen, wenn die dafür notwendigen Fachinformationen des Artenschutzgutachtens erst voraussichtlich im Sommer 2022 und damit zum Abschluss der städtebaulichen Planungsphase vorliegen sollen?

3. Naturnahe und schonende Bebauung: Ankündigungen vs. Änderungsentwurf

Die in den Eingaben der Bürgerschaft vorgetragenen Hinweise, einen harmonischen Übergang von Landschaft und Bebauung sicherzustellen, trägt der Änderungsentwurf keine Rechnung. Im Gegenteil: Die bereits in der Variante 1 vorgelegte Anordnung der Gebäude zum Nordrand des Plangebietes entspricht optisch einer „Gebäudewand“ mit Riegelfunktion (s. Anlage). Die Abrisskante schottet die Natur komplett gegen die Bebauung ab und aus unserer Sicht auch nicht mit dem von der Verwaltung vorgetragenen Ziel eines „ökologischen Leuchtturms“ vereinbar. Der Wissenschafts- und Gründerpark wirkt somit isoliert und nicht in Natur und Landschaft integriert

Ganz entschieden widersprechen wir dem Mantra der Verwaltung in den Stellungnahmen, am Kreisverkehr ein fünfgeschossiges Gebäude als „Eingangstor“ mit „urbaner Anmutung“ errichten zu müssen, da dies „städtebaulich erforderlich“ sei. Aus unserer Sicht ist der Monumentalbau am Kreisverkehr ein Fremdkörper.
Wir zitieren dazu exemplarisch Eingabe B13: „(…) Jedenfalls aber trägt der bisher erkennbare Bedarf keine Bauleitplanung für ein „Eingangstor“ durch mehrere fünfgeschossige Baukörper links und rechts der Planstraße und entlang der Arnold-Janssen-Straße. Dies mag in Großstädten mit (jedenfalls vor der Pandemie) unbestreitbaren Bedarf an Büroflächen eine markante und reizvolle städtebauliche Idee sein. Für das hiesige Plangebiet ist dies weder aufgrund der absehbaren Nutzungen noch städtebaulich erforderlich. Aufgrund der topographischen Strukturen des Gebietes würde das Eingangstor nur für einen relativ kleinen Bereich einen offenen Eingang bewirken und im Übrigen nicht nur eine „deutliche Raumkante“, sondern einen harten Kontrast zur landwirtschaftlichen Nutzung bedeuten. Stattdessen bietet die bestehende Topographie die Möglichkeit, einen harmonischen Übergang von landwirtschaftlicher Nutzung über die historische Bebauung des Missionshaus-Areals bis hin zu den schon bestehenden großmaßstäblichen Baustrukturen des Zentrums zu gestalten. (…)“.

Wie begründet die Stadtverwaltung diesen massiven Gebäuderiegel am Nordrand als „harmonischen“ Übergang von Landschaft zur Bebauung?

4. Argumentation gegen die Notwendigkeit eines Klimagutachtens

Wie in den Eingaben der Bürgerschaft vorgetragen, sorgen sich Bürgerinnen und Bürger um die mikroklimatischen Auswirkungen der Butterbergbebauung. Den Anregungen, die mikroklimatischen Auswirkungen der Bebauung des Butterbergs und insbesondere der Riegelstellung der Gebäude auf Frischluftversorgung des Stadtzentrums mitsamt der Wohngebiete im Zentrum zu untersuchen, folgt die Verwaltung nicht.

Zur Begründung führt die Verwaltung das Internetportal Klimawandelvorsorge.de und dessen makroklimatischen Untersuchungen für die Metropolregion KölnBonn an. Ferner begründet Verwaltung den Kaltluftzufluss ins Plangebiet durch die insgesamt bis zu zehn Meter Höhenunterschied zur Topographie der Umgebung sowie mit den angedachten Kompensationsmaßnahmen durch eine „Neuanlage von öffentlichen Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern in einer Größenordnung von 17.000 Quadratmetern“ im Plangebiet.

Zuletzt trägt die Verwaltung vor, im Rahmen eines „wasserwirtschaftlichen Konzeptes“ die mikroklimatischen Kühlungseffekte untersuchen lassen zu wollen.

Der Vortrag der Verwaltung macht aus unserer Sicht eine stadtklimatische Untersuchung durch ein Klimagutachten nun zwingend erforderlich. Wie die Verwaltung in ihrer Stellungnahme vorträgt, geht sie von „Annahmen“ und vermeintlichen „Wahrscheinlichkeiten“ aus, für deren Begründungen makroklimatische Untersuchungen für die Metropolregion Köln-Bonn aus dem Jahr 2017 und zugleich lokale topographischen Begebenheiten im Radius von etwa einem halben Kilometer kreativ in Relation gesetzt werden.
Auf die Hinweise, dass in den vergangenen drei Jahren im Zentrum keine 200 Meter vom Plangebiet entfernt Hitzerekorde erzielt wurden, welche die Höchsttemperaturen selbst in der dichtbebauten Kölner Innenstadt überragten, geht die Verwaltung einfach nicht ein.

Dabei vermischt die Verwaltung in der Begründung ihrer Annahmen makro- und mikroklimatische Skalen und Prozesse und vernachlässigt adiabatische und strahlungsbilanzielle (Albedo) Effekte. Mit dem Verweis auf die (verbleibenden nur noch) 17.000 Quadratmetern neuzugestaltenden Grünflächen des 4 Hektar großen Plangebietes führt die Verwaltung ihre Begründung ad absurdum – mit einer erheblichen Reduzierung der Flächen für Evapotranspiration eine bessere Wirkung der gleichen zu begründen, ist aus unserer Sicht ein starkes Stück.

Da verwundert es nicht, dass die Verwaltung auch noch das „wasserwirtschaftliche Konzept“ als Gegenargument einer Klimauntersuchung ins Feld führt: ein solches Konzept dient originär der Ermittlung und Notwendigkeiten für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung sowie die Ermittlung wasserwirtschaftlicher Auswirkungen auf den Baugrund und dessen Oberflächen- und Grundwasserschichten einschließlich der Hydrogeologie. Klimauntersuchungen, die über das Untersuchungsgebiet ins Zentrum der Stadt hineinreichen würden, sind nicht zu erwarten und in einem wasserwirtschaftlichen Konzept für ein Plangebiet absolut unüblich.

Eine lokale Untersuchung durch ein stadtökologisches Klimagutachten ist für uns für einen Fortgang des Verfahrens unverzichtbar.

5. Immissionsschutz: Stellungnahmen mit irreführenden und fehlenden Informationen zu den Versuchen mit „Mess- und Sensortechnik“

Die Verwaltung begründet in ihrer Stellungnahme zu den Eingaben, „das DLR geht davon aus, dass es im Rahmen der Versuche zu keinen nennenswerten Immissionen (Lärm, Staub, etc.) kommen“ werde und „anfallende chemische Stoffe“ nur in „kleinsten Labormengen gelagert und verwendet“ würden.

Ferner verweist die Verwaltung darauf, „die Verträglichkeit mit der benachbarten Gemeinbedarfsfläche“ werde gutachterlich untersucht.

In Ihrer Stellungnahme zu A 15.4 führt die Verwaltung aus, dass es sich bei den Versuchen „in erster Linie im Bereich der Mess- und Sensortechnik“ handele, jedoch trotz fortschreitender Planung und Aufstellung des Bebauungsplanes bislang mit dem DLR nicht geklärt worden sei, um welche Versuche genau es sich handeln soll und ob die geplanten Versuche unter § 3 Abs. 5a BImSchG fallen und somit „Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend geprüft“ würden.

Wir schließen uns den Forderungen aus der Bürgerschaft (B 12.5, B 13.5) und der öffentlichen Träger (A 15.4) an und fordern, dass neben der bloßen Untersuchung auch frühzeitig entsprechende Festsetzungen gemacht werden, in welchem Umfang mit welchen Stoffen Versuche der Mess- und Sensortechnik unternommen werden.

Das Fachgebiet der Mess- und Sensortechnik, kurz MUST, wird von der Deutschen Forschungsgesellschaft sowie Forschungsgesellschaft für Messtechnik, Sensorik und Medizintechnik und der im MUST-Bereich forschenden Universitäten Dresden und der TU Darmstadt recht umfangreich beschrieben.

„Lärm“ im hörbaren Spektrum und „Staub“, wie die Verwaltung die Mitteilung des DLR wiederholt, spielen in der MUST ohnehin von nachrangigster (!) Bedeutung.

Dass die Stadtverwaltung allein mit der Vermeidung von „Lärm“ und „Staub“ als Erwiderung der von der Bürgerschaft vorgetragenen und fachlich begründeten Bedenken argumentiert und auf weiterführende Inhalte zu den angedachten Versuchen, deren Emissionen und Immissionen sowie die Option einer klarstellenden Festsetzung von Schutzzielen und Ausschlüssen verzichtet, hat uns alarmiert.

Wie das DLR selbst in seiner Präsentation am 02.02.2021 im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung vorgetragen hat, werden in der Versuchshalle u.a. ein „Chemisches Labor“ sowie Versuchsplätze für „chemische Analytik“ und auch ein „physikalisches Labor“ untergebracht.

Was die Verwaltung und das DRL bislang nicht näher zum Themenfeld der Mess- und Sensortechnik vorgetragen haben, ist in den Fachberichten der voran genannten Forschungsinstitutionen nachzulesen. Demnach ist in der MUST von zentraler (!) Bedeutung:

  • Hochfrequenzstrahlung mit elektrischen und magnetischen Feldern
  • Ultraschallsensorik (nicht-hörbares Spektrum)
  • LIDAR/LADAR-Systeme (Lasertechnik)
  • Ionisierende- und nicht-ionisierende Strahlung
  • Radioaktive Strahlung, u.a. bei Durchfluss- und Materialprüfungen

In aktuellen Stellenausschreibungen „Projektleitung Drohnendetektion“ (Stand 21. Oktober 2021) beschreibt das DLR die Tätigkeiten in seinem Institut zum Schutz terrestrischer Infrastrukturen: „Unbemannte, fliegende Systeme (Drohnen) sind mittlerweile einem breiten Markt zugänglich und stellen vermehrt, gewollt oder ungewollt, eine Bedrohung für Menschen und Infrastrukturen dar. So können Drohnen mittlerweile von fast jedem zur Aufklärung, Störung oder Zerstörung von kritischer Infrastruktur eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind die Störung des Flugbetriebs an Flughäfen oder der Transport und die Platzierung von Sprengmitteln in der Nähe von Einrichtungen mit hoheitlicher Relevanz. Bei den Betreibern der Einrichtungen besteht daher ein Bedarf den bereits bestehenden Perimeterschutz durch Detektion von Drohnen zu erweitern. Im Fokus stehen dabei eine möglichst frühzeitige Detektion von heranfliegenden Drohnen, die Klassifikation der Drohne und ihr mögliches Gefährdungspotential. Weiterhin ermöglichen die Lokalisierung der Drohne sowie das Tracking Gegenmaßnahmen.“

Auf der Institutsinternetseite schreibt das DLR ferner zur Abteilung Detektionssysteme: „Entwicklung von Sensortechnologien, um Infrastrukturen mit intelligenten und komplexen Sensorsystemen überwachen zu können und CBRNE-Agenten zu erkennen (chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen).“

Aus dem Vortrag des DLR im Ausschuss für Umwelt- und Stadtentwicklung im Frühjahr 2021 ist bekannt, dass das DLR bei seiner Forschung insbesondere für den Schutz terrestrischer Infrastrukturen mit Partner aus der Privatwirtschaft sowie den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zusammenarbeitet, darunter Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr.
Aus den Jahresberichten („Forschungs- und Unternehmensbilanz“) sowie den unterjährigen Publikationen des DLR geht hervor, dass das DLR bei Drohnenprojekten u.a. mit dem Rüstungsunternehmen bzw. Rüstungssparten wie Rheinmetall, RUAG und der Airbus-Group zusammenarbeitet.

Wie die Partnerschaft im Bereich der Drohnenerkennung und Drohnenabwehr zwischen DLR, Hochschulen/Universitäten und Rüstungskonzernen aussieht, wenngleich hierbei stets die „Grundlagenforschung“ zugunsten der „Flugsicherheit“ betont wird, ist zwischenzeitlich Gegenstand diverser Medienberichte u.a. in Süddeutscher Zeitung („Wie Universitäten und Rüstungsindustrie kooperieren“, Bundeswehr-Journal.de, Netzpolitik.org, Stern etc.

Wir vermissen Stellungnahmen der Verwaltung, wie mit diesen von der Bürgerschaft erfragten Risiken der MUST-Forschung im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Freizeiteinrichtungen und der Kinderklinik umgegangen werden soll.

Ferner vermissen wir in den Stellungnahmen jegliche Aussagen dazu, ob und wie MUST-Versuche im Umfeld der Schullandschaft und der Kinderklinik, in denen eine Vielzahl hochpräziser diagnostischer und therapeutischer Gerätschaften Verwendung findet, überhaupt zulässig oder zumindest sinnvoll sind.

Stellungnahmen der Kinderklinik sowie der angrenzenden Schulen zur geplanten Ansiedlung sind in der Abwägung der Verwaltung nicht aufgeführt.

Unbeantwortet ist aus unserer Sicht, wie die Verwaltung sicherstellen wird, dass die MUST-Versuche mit den Vorgaben des Trinkwasserschutzgebietes, in welchem der Butterberg liegt, zu vereinen sind:

Der Regioplaner NRW weist das Areal als Bestandteil der festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet der Zone III B aus, in welcher ein „Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“ (Quelle BMU) gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zuletzt tragen wir hiermit unsere Bedenken hinsichtlich der völlig unscharfen Beschreibung zur Art und zum Umfang der Versuche vor: Formulierungen wie „in erster Linie“ und „derzeit“ implizieren sehr deutlich, dass auch andere Forschungsversuche durchgeführt werden sollen.

6. Zusammenfassung:

Die Stellungnahmen der Verwaltung

  1. lassen Fragen und Eingaben der Bürgerschaft unbeantwortet,
  2. verkennen, dass eine fortschreitende Planung der bislang intakten und einmaligen Landschaft nach den selbstgesteckten Zielen des „ökologischen Leuchtturmprojektes“ auch schon ohne ein handfestes Artenschutzgutachten naturnah nach dem aktuellsten Wissen erstellt werden kann. (siehe Bürgereingaben 1+3+5+7+8+9+11+19+21+22),
  3. isolieren durch die Anordnung der Baukörper 1+2+3 im Norden den Wissenschafts- und Gründerpark, statt ihn in Natur und Landschaft zu integrieren (s. Bürgereingaben 1+7+8+13+14+15+16+19+21+22),
  4. beziehen sich z.B. bei der Ablehnung einer lokalen Klimauntersuchung auf Meinungen sowie falsche Annahmen (Skalen/Maßstäbe, wasserwirtschaftliches Konzept als vermeintliche Klimauntersuchung) und veraltete Daten, die jüngere Bauentwicklungen im Zentrum und neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht berücksichtigen (siehe Bürgereingaben 1+3+5+7+8+13+15),
  5. gehen bei vielen Punkten wie Art und Umfang der DLR-Versuche und deren Risikobewertung nur von Annahmen, Wahrscheinlichkeiten und auch selbst vorgetragener Unkenntnis der geplanten Maßnahmen aus

Wir bitten daher in dieser frühen Phase der Planungen den Rat der Stadt Sankt Augustin, folgende Punkte entsprechend frühzeitig in die Prüfung und Beratung aufzunehmen.

Ergänzend zur Kenntnis und Nachfrage: Im städtischen Beschlussvorschlag wird eine Wegeverbreiterung der Radpendlerrute auf nunmehr 7 Meter genannt. Eine derartige Breite wäre im Bereich des kleinen Wäldchens (Landschaftsschutzgebiet) und weiterführend mit Baumfällungen verbunden, oder?“