Variante 3 von Andreas Fey

Die Variante 3 als 3D-Visualisierung in der Vogelperspektive aus Sicht eines Vogels über dem Klostergelände an der Arnold-Janssen-Straße.

„Das muss doch irgendwie besser gehen“ – das dachte sich der Mendener Diplom-Biologe Andreas Fey, als er die städtebaulichen Entwürfe zur Bebauung des Butterbergs das erste Mal sah.
Zusammen mit seinem Planungsbüro erarbeitete er in den darauffolgenden Wochen einen eigenen Entwurf, der die gewünschten Baukörper anders anordnet, den Übergang zwischen Landschaft und geplantem Wissenschaftspark optimiert und damit sowohl den vorhandenen Geh- und Radweg des Grünen Cs erhalten kann, als auch möglichst viele der Landwirtschaft und dem Vertragsnaturschutz gewidmete Flächen erhalten soll.
Zudem soll innerhalb des Plangebietes eine hochwertige Wasserfläche mit Freizeit- und vor allem Naturschutzwert entstehen.

Die derzeit offenbar von Stadt und Investor favorisierte Variante 2 sieht vor, dass der zentrale Weg des Grünen C verlegt würde. Die geplanten Grün- und Naturschutzflächen sind klein. Zudem würde der geschützte Landschaftsbereich in der Grünen Mitte unmittelbar an eine wuchtige Versuchshalle angrenzen
Im Auftrag von Andreas Fey hat sein Planungsbüro die Gebäude auf dem Areal neu geordnet, sodass vorhandene Wege erhalten und zudem mehr Raum für einen hochwertigen Übergang von Landschaft und Bauland geschaffen werden könnten.

Die Stadt war von dem privaten Entwurf von Andreas Fey offenbar nicht begeistert und wollte nach unserer Beobachtung (diverse Gespräche mit Mitarbeitern der Stadt, mit Mitgliederinnen und Mitgliedern des Rates, vertrauliche Informationen aus den Ratsfraktionen) verhindern, dass die Variante in eine frühzeitige politische Beratung eingebracht wird.

Dazu muss man etwas zum Verfahren wissen, dass für die Butterberg-Bebauung notwendig ist:
Der Rat muss die Aufstellung eines Bebauungsplanes (So funktioniert ein Bebauungsplan-Verfahren in NRW) beschließen. Dann werden, vereinfacht gesagt, der Entwurf im Detail ausgearbeitet, Formalitäten geregelt und im Rahmen der Bürgerbeteiligung eventuelle Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, Anliegern etc. berücksichtigt, die – wenn auch selten – zu einer Anpassung oder auch Überarbeitung der Entwürfe führen könnten, sofern Verwaltung und Politik die Anregungen und Kritiken teilen.

Eine Berücksichtigung einer neuen Variante 3, nachdem bereits der Entschluss für eine andere Variante gefällt wurde – das macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Daher wurde von Andreas Fey beantragt, die Variante bereits vorher im Rat offiziell zumindest zu beraten. Hierfür wurde ein Antrag nach §24 Gemeindeordnung NRW („Bürgerantrag“) gestellt. Die Politik sollte die Pläne zumindest einmal offiziell gesehen haben, um mit bestmöglichem Wissensstand eine Entscheidung für eine Entwicklung des Butterberg-Areals fällen zu können.

Auch diesem Vorstoß erteilte die Stadt eine Absage: Aufgrund formeller Fristen wurde der Antrag in die Bürokratie der Formalitäten für Ausschuss- und Ratssitzungen gegeben, sodass der Antrag erst im Herbst oder Winter – ein genaues Datum stand im Juli noch nicht fest – beraten werden würde. Vom Recht der Ausschussvorsitzenden , dringliche Anträge in frühere Sitzungen vorzuziehen, wie es in anderen Fällen bereits geschehen ist, wurde im Falle des Antrags von Andreas Fey nicht Gebrauch gemacht.

Nachdem sämtliche Ratsfraktionen über den Entwurf im Detail informiert wurden, war es schließlich die kleinste Fraktion, der „Aufbruch Sankt Augustin“, die den Entwurf von Andreas Fey auf die öffentliche Tagesordnung der Ratssitzung vom 01. Juli 2021 setzen ließ, sodass jede Bürgerin und jeder Bürger nun den Entwurf betrachten kann.



Hier der Entwurf im Detail
(PDF, Download vom Server der Stadt Sankt Augustin)

Die städtebaulichen Variante 1 und Variante 2 finden Sie zum Vergleich im Bürgerinformationssystem in der Sitzung vom 21. April 2021.