OVG kippt Bebauungsplan 112 „Auf dem Butterberg“

Der BUND und seine Mitstreiter suchen gemeinsam mit der Stadtverwaltung Sankt Augustin nach einer tragfähigen Lösung.

Münster / Sankt Augustin

Der Normkontrollantrag des BUND NRW zum Bebauungsplan 112 „Auf dem Butterberg“ war erfolgreich. Das Urteil des 10. Senats am Oberverwaltungsgericht in Münster erging in der Verhandlung am 10.09.2025. Der Bebauungsplan sei rechtswidrig und unwirksam. Aktuell liegt nun die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung vor.

Das Gericht rügt insgesamt, dass der Rat der Stadt Sankt Augustin in seiner Beschlussfassung am 18.04.2024 zum Bebauungsplan etliche schwerwiegende Fehler bei der Würdigung des nicht der kommunalen Abwägung zugänglichen Artenschutzes begangen hat.

Bemängelt wird vom Gericht insbesondere:


a) die fehlende bzw. unzureichende Berücksichtigung von begründeten Hinweisen auf den tatsächlichen Artenbestand im Untersuchungsgebiet

b) die unzureichende Berücksichtigung der Land- und Fortpflanzungslebensräume der Amphibien im Plangebiet sowie

c) die ausgebliebene Anpassung der Planung an die neuen Umstände nach dem Bau weiterer Amphibiengewässer im Untersuchungsgebiet.

Zu den Artenschutzmängeln bei den betroffenen Vogelarten hat sich das Gericht nicht geäußert, weil es auf diese weitere strittige Frage für die Entscheidung, ob der Bebauungsplan unwirksam sei, nicht mehr ankam. Allerdings gibt das Protokoll der Verhandlung Hinweise darauf, dass für diese Artengruppe ebenfalls Verbesserungen im Artenschutzkonzept notwendig werden.

Der vom Gericht bemängelte Beschluss des Stadtrates vom 18.04.2024 war damals einstimmig von allen Fraktionen gefasst worden. Auch der Rhein-Sieg-Kreis und die Bezirksregierung Köln haben in ihrer Funktion als staatliche Naturschutzbehörde trotz mehrfacher Hinweise und Eingaben seitens des BUND und des Diplom Biologen Andreas Fey keine Schritte unternommen, die Planung frühzeitig rechtskonform auszurichten. Vielmehr wurde das Verwaltungshandeln der Stadt regelmäßig gerechtfertigt.
Dass erst der aufwendige Klageweg zu einem Rechtsvollzug führt und die staatlichen Naturschutzverwaltungen nicht selbst korrekt steuernd aktiv werden, ist außerordentlich unbefriedigend. Rechtsvollzug sicherzustellen, ist zunächst eine unmittelbare Pflicht und Handlungsgrundlage der Verwaltungen selbst. Die Klage durch einen Naturschutzverband stellt immer ein letztes Mittel dar, um wenigstens auf diesem Weg bestehende, massive Vollzugslücken zu schließen.
Mit Blick auf den einstimmig gefassten Ratsbeschluss ist ersichtlich, dass keine Fraktion im Rat für einen Rechtsvollzug aktiv eingetreten ist und offenbar alle Ratsmitglieder der Verwaltungsvorlage vertrauten, anstatt sich selbst wirklich fachkundig zu machen. Zugleich wird der Fachkunde des BUND, der seine Hinweise regelmäßig formuliert und nicht zum ersten Mal einen Rechtsstreit gewinnt, regelmäßig kein Glauben geschenkt und werden seine Eingaben mehr oder weniger offen als lästig und störend empfunden. Auch dieser Umstand hilft nicht, Planungen frühzeitig und sachgerecht so aufzustellen, dass die Naturschutzbelange hinreichend berücksichtigt werden. Dabei geht es nicht um naturschutzfachliche Wunschvorstellungen eines Verbandes, sondern stets allein um die Rechtsanwendung von in Parlamenten beschlossenen Schutznormen.

Anderes kann der BUND vor Gericht gar nicht einklagen.

Für das weitere Bebauungsplanverfahren erklären der BUND und seine Mitstreiter weiterhin Ihre Bereitschaft, gemeinsam mit der Stadtverwaltung Sankt Augustin im zukünftigen Austausch tragfähige Planlösungen für den Bebauungsplan 112, „Auf dem Butterberg“ aufzubauen. Im Kern sind insbesondere ausreichend bemessene artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen zu erschließen und sicherzustellen.

Zwischenzeitlich hat bereits ein erstes Gespräch zwischen der Stadt Sankt Augustin und den Naturschützern stattgefunden. Weitere sollen folgen.